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EEG Befund

Kategorie: Neurologie » Forum Epilepsie

25.07.2020 | 00:42 Uhr

Hallo, 

würdet ihr euren Ärzten alte Befunde zur Verfügung stellen? 

Es geht um ein EEG Befund der vor vielen Jahren erstellt worden sein soll, angeblich von meinem Kopf, allerdings habe ich diesbezüglich arge Zweifel.

Warum: Der EEG Befund ist ohne Auffälligkeiten, Beurteilung der Ärztin die diesen erstellt hat, der mir persönlich vorliegt. 

Nebst dem EEG Befund gibt es noch einen ärztliche Stellungnahme zu "meinem1" Gesundheitszustand der sich keineswegs mit dem EEG Befund deckt. 

Denn in der Ärztlichen Stellungnahme heißt, Ziel ist es die Anfallsfreiheit zu erreichen und eine Medikamenteneinstellung hätte gerade erst begonnen. 

Warum aber soll eine Medikamenteneinstellung erfolgen, wenn das EEG ohne jegliche Auffälligkeiten ist.

Mir ist zwar diese Ärztin nachdem ich Dr. Google gefragt habe bekannt, allerdings ist mir keinesfalls bewusst jemals bei dieser Ärztin in Behandlung gewesen zu sein.

Zeige ich den Befundbericht des EEG's meiner Ärztin mit der Gefahr hin, das es sich überhaupt nicht um mich handelt, zeige ich die ärztliche Stellungnahme meiner Ärztin, erkennt Sie sicherlich auch das EEG Befund und ärztliche Stellungnahme überhaupt nicht übereinstimmen. 

Würdet ihr den dennoch zeigen, trotz der Ungereimtheiten oder es einfach auf sich  beruhen lassen? 

Bye

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Community-Managerin
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27.07.2020, 12:21 Uhr
Antwort von Community-Managerin

Guten Tag liebe/r User/in,

vielen Dank für Ihre Frage an unser Forum.

Wenn Ihnen die Ärztin bekannt ist, Sie sich aber nicht erinnern können bei Ihr in Behandlung zu sein, wie sind Sie dann an den Befund gekommen? Und wie lange liegt Ihnen dieseer Befund schon vor?

Ich gehe davon aus, dass Sie aktuell bei einem anderen Arzt in Behandlung sind und sich haben untersuchen lassen.

Wenn der Befund den Sie anzweifeln schon einige Jahre alt ist, dann wäre meines Erachtens ein aktueller Befund viel aussagekräftiger.

Es besteht ja auch immer noch die Möglichkeit, dass das EEG verwechselt worden ist oder der Befund falsch zugeordnet worden ist.

Viele Grüße

Victoria

Lifeline - Community-Managerin

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29.07.2020, 02:23 Uhr
Antwort

Hallo, 

 

Diese ärztliche Stellungnahme nebst Befunde, ist ja adressiert an das Sozialgericht für mein Wohnort. Ich vermute das, diese ärzliche Stellungnahme nebst Befunde, als Abschrift vom Sozialgericht damals an mich verschickt wurde. 

Die Klage ist seit 2012 erfolgreich abgeschlossen, laut Datum des Sozialgericht muss es aus Juli 2011 sein, demnach schon etwas länger. 

Ich war mal vorstellig bei der Ärztin, Sie hat ja meine alte Adresse nebst damaligen Namen, die auch stimmen, allerdings kann ich mich weder an ein EEG noch an ein MRT erinnern. 

Ich bin seit 2017 bei meiner jetzigen Neurologin in Behandlung und dort liegt soweit ich weiß auch ein EEG vor, ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht. Das letzte EEG wurde 2016 gemacht daraufhin vernebelt man mir mein Gehirn mit Antiepileptika. 

Ich tendiere auch dazu das, da was verwechselt wurde, bin ich unter den Umständen überhaupt dazu berechtigt meiner Neurologin den Bericht mit persönlichen Daten zugänglich zu machen oder ist es da sogar meine Pflicht sämtliche persönliche Daten unkenntlich zu machen, solange wie ich nicht weiß ob eine Verwechslung vorliegt? 

 

Grüße

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29.07.2020, 14:39 Uhr
Kommentar von Community-Managerin

Guten Tag liebe/r User/in,

vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.

Ich habe gesehen, dass Sie Ihre Frage mittlerweile auch in unserem Expertenrat "Neurologie" eingestellt haben:

https://fragen.lifeline.de/expertenrat/frage/Expertenrat-Neurologie/EEG-Frage-Befund-?threadId=15119379

Ich hoffe, dass Sie dort jetzt schon einen kompetenten Rat erhalten haben der Ihnen weiterhilft.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Viele Grüße

Victoria

Lifeline - Community-Managerin

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