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EEG, Frage Befund

Kategorie: Neurologie » Expertenrat Neurologie | Expertenfrage

28.07.2020 | 14:39 Uhr

Hallo

 

Ich habe eine ärzliche Stellungnahme gefunden, die mir gänzlich unbekannt ist, adressiert an das Sozialgericht meines für mich zuständigen Wohnortes, diese ärzliche Stellungnahme nebst Befunde sind auf meinen alten Vornamen ausgestellt. Die ärztliche Stellungnahme, adressiert an das Sozialgericht ist schon viele Jahre her und kurz danach habe ich meinen Vornamen offiziell ändern lassen. 

Mir sind keine der laut Befunden gemachten Untersuchungen bekannt. Zudem soll ich laut telefonischer Kontaktaufnahme mit der Arztpraxis auch nur 2 mal in der Praxis gewesen sein. 

Es handelt sich um eine Ärztin für Psychiatrie u. Neurologie laut ärztlicher Stellungnahme. 

Laut Befunden, bin ich im Bereich der Psychiatrischen Diagnostik völlig unauffällig, "mein" Kopf MRT soll laut Befund auch ohne Befund sein. 

Nun neben beiden oben erwähnten Untersuchungen soll auch ein EEG erfolgt sein, mit dem Ergebnis: 

Beurteilung: ungestörte cerebrale Hirnfunktion, nach Recherche bei Dr. Google heißt das ohne Auffälligkeiten Im 2ten Satz steht dann allerdings: Hinweise auf eine cerebrale Erregbarkeitssteigerung. 

Also entweder bin ich zu blond und zu blö...d oder die Ärztin, die diese ärztliche Stellungnahme nebst Befunde erstellt hat, hat ihren Beruf verfehlt. 

Laut telefonischer Auskunft mit der Arztpraxis, soll mir: Sertralin und Valproat verordnet worden sein, beide Medikamente habe ich nach Recherche meiner Vergangenheit nie erhalten, geschweige den genommen. 

Nun ich zweifel massiv daran, das es sich hierbei um Befunde handelt, meiner Person betreffend. 

Ich würde ungern zu der damals ausstellenden Ärztin hinwatscheln mit dem, das diese mir diese Auswertung des EEG'S erklärt, denn ich war dort schon an die 9 1/2 Jahre nicht mehr und zum anderem habe ich eine Neurologin bei der ich seit 2017 in Behandlung bin. 

Nun zum eigentlichen Problem, weder meine Neurologin noch meine Hausärztin wissen meinen alten Vornamen was auch für die Zukunft so bleiben soll, denn das ist meine Vergangenheit die keinem was angeht. Zudem möchte ich aus verschiedenen Gründen auch nicht das die damals ausstellende Ärztin der Ärztlichen Stellungnahme nebst Befunde Bekannt wird, sodass ich alles "geschwärzt" habe was Rückschlüsse auf meine alte Identität bzw. die Daten der Ärztin zulässt. 

Jetzt habe ich allerdings einen EEG Befund den ich gerne von meiner aktuellen Neurologin erklärt haben möchte, mit dem Ergebnis das diese mir einen Vogel zeigt weil dort ja keine Daten erkennbar sind. 

Ein Offenlegen meiner alten Identität kommt für mich unter keinen Umständen in Frage, aber ich bin am Rätseln wie ich das am besten Handhabe, ich möchte von Ihr erklärt haben, mit welchem Recht man mir Sertralin und Valproat verabreichen wollte, obwohl die Beurteilung laut Ärztin heißt: ungestörte cerebrale Hirnfunktion. 

Ich diene nämlich nicht als Versuchskaninchen für irgendwelche Experimente bezüglich Medikamente. 

Was würden Sie mir für ein Vorgehen empfehlen, ohne das Sie mir einen Vogel zeigt, bzw. macht es überhaupt Sinn diesen Befundbericht mitzunehmen? 

Gruß

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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29.07.2020, 10:41 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

das ist natürlich ein bisschen ein Spezialfall, was Sie hier beschreiben und einen Königsweg wird es so richtig nicht geben.
Ein uns auf Anhieb einfallender gangbarer Weg wäre wohl am ehesten, den geschwärzten Befund zu Ihrer Neurologin mitzunehmen, (am besten in Kopie, damit nicht offensichtlich wird, dass Sie ihn geschwärzt haben) ihr den Befund vorzulegen und um eine Wiederholung eines EEGs zu bitten.
Da Ihnen damals Medikamente empfohlen worden sind (Vor allem Valproat könnte zur Prophylaxe einer Epilepsie empfohlen worden sein), ist es sicherlich sinnvoll zu überprüfen, ob die Empfehlung weiterhin besteht. Im Anschluss könnte dann über die Pros und Contras diskutiert werden. Ein EEG sollte aber wiederholt werden. Je nach Befund kann man dann auch z.B. ein Schlafentzugs-EEG schreiben.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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29.07.2020, 11:32 Uhr
Kommentar

Hallo, 

 

Vielen Dank für Ihre Antwort. 

 

Wissen Sie zufällig ob ich rein rechtlich gesehen belangt werden kann, wenn ich ärztliche Befunde "bearbeite"? Das "Orginal", habe eine Abschrift aber mit persönlichen Daten liegt mir ja vor, diese mache ich bloß nicht publik. 

 

Aber ein Arzt kann doch nicht nach Gutdünken Antiepileptika verordnen /bzw. es dokumentieren, denn bekommen / genommen habe ich diese Präparate in keinem Fall, zur Prophylaxe zur Epilepsie Behandlung, zumal in der Beurteilung des EEG's unmissverständlich steht, das eine normale cerebrale Hirnfunktion vorhanden ist und somit gibt es ja keine Indikationen für Valproat. 

Ich hoffe, meine Neurologin klärt mich bezüglich des EEG'S auf auch wenn dort keine persönlichen Daten der Ärztin noch meinerseits drauf vermerkt sind.

 

Gruß

 

 

Lifeline Gesundheitsteam
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29.07.2020, 11:36 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

sehr gerne.
Die Befunde gehören Ihnen, Sie dürfen diese so bearbeiten, wie Sie wollen, das ist völlig legitim. Solange Sie sich nicht irgendeine Diagnose ausdenken und fälschlicherweise behaupten würden, dass ein Arzt Ihnen etwas diagnostiziert hat, damit Sie jetzt Medikamente bekämen, die Sie eigentlich nicht brauchen. Aber darum geht es ja bei Ihnen nicht.
Sie wollen lediglich, dass einzelne Daten nicht auftauchen und das ist Ihr gutes Recht.
Der Bericht über den Befund und die Medikamente ist tatsächlich etwas dubios. Am besten, Sie sprechen tatsächlich noch mit Ihrer Neurologin darüber.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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