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Progesteroncreme aus den USA/Niederlande

Kategorie: Frauenheilkunde » Forum Wechseljahre

26.08.2009 | 07:31 Uhr

Hallo,
habe gerade beim gogglen im Netz gelesen, dass man in den USA und den Niederlanden Progesteroncreme ohne Rezept in den Apotheken bekommt.
In den USA kann ich das finden, aber nicht in Holland.
Hat da schon mal wer bestellt?

Gruss Sabine

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27.08.2009, 19:49 Uhr
Antwort

Hallo Anna,

danke, ich habe den Zoll ja schon kontaktiert.

Ich will das jetzt mal genau erklaert bekommen von denen. Von rezeptfrei oder nicht steht ja nichts in deren Ausfuehrungen....aber von einfuhrberechtigt und das ist es evtl halt doch nicht.

Denke, bis morgen werden sie schon antworten..hoffe ich.
Weil auslegen kann man das so oder so.

Gruesse,
Elisabeth

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27.08.2009, 20:20 Uhr
Antwort

Hallo Sabine.
Ich kann Dir leider auch noch nicht soviel dazu sagen,weil ich noch
auf meine Blutergebnisse warte,welche ich morgen oder spätestens
Montag bekomme.Auch ich habe schon soviel durch,daß ist auch mei-
ne letzte Hoffnung. Mir geht es schon wieder eine ganze Zeit nicht gut. Jedenfalls habe ich mich ausreichend hier im Net über nat.Prog.
informiert. Die Apotheke ist deutsch und zwar,in Berlin-Markgrafenst.
56. Email, [email protected].
Oder die Klosterapotheke,in München (nur mit Rezept). Schau doch einmal auf die Seite natürliches Progesteron,wirst schon was finden.
Habe meine guten Tips von Doro erhalten,welche sich damit bestens
auskennt. Infomaterial ,Das NPIS-Informations-Handbuch 2004,
www.npis.info ,oder Tel.030-6939334.
Vieleicht nützt Dir davon was.Liebe Grüße,Anett.

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28.08.2009, 09:33 Uhr
Antwort

Hallo Elisabeth, da bin ich mal gespannt. Ich habe schon öfters Aspirin aus Griechenland mitgebracht, bin aber nie kontrolliert worden. Dass man Alkohol und Tabakwaren nur in bestimmten Mengen einführen darf, ist ja allgemein bekannt. Das kenn ich noch von den früheren Butterfahrten.

Freundlichen Gruß
Anna

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28.08.2009, 09:48 Uhr
Antwort

Hallo Anna,

ja, gespannt auf die Antwort bin ich auch.
Habe gleich so eine automatische mail vom Zoll in Dresden erhalten, dass es auf Grund vieler Anfragen etwas dauern kann, aber das macht ja nichts.

Apropos Tabak...da muss ich direkt lachen...vor einigen Jahren war meine Mutter mit dem Bus in Tschechien und hat doch tatsaechlich am Bus noch eine zusaetzliche Stange Zigaretten fuer jemand aus dem Bus mitgenommen, also eine zweite, ...eine hatte sie einem Bekannten versprochen... und wurde prompt erwischt...sie mit Mitte 70 und strikter Nichtraucher, die sich immer weit weg von Rauchern setzt. Tja, Alter schuetzt weder vor Torheit noch vor Kontrolle ;-)

Schoenen Tag,
Elisabeth

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31.08.2009, 10:14 Uhr
Antwort

Hallo Elisabeth,

ähnliches habe ich auch mal erlebt. Man darf als Raucher für den Gebrauch noch Zigaretten in der Handtasche haben; ich hatte meine obligatorische Stange dabei für einen Bekannten und im Gepäck und Jackentaschen noch ein paar lose Schachteln verteilt. Der Zollbeamte meinte, ich wäre wohl Kettenraucher, wenn ich so viele bräuchte. Und ich meinte, ich bin Nichtraucher. Er hat mich trotzdem durchgewunken ;-)

Freundlichen Gruß
Anna

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01.09.2009, 06:05 Uhr
Antwort

Also, heute kam die Antwort vom Zoll....allerdings ging keiner auf das Problem der Rezeptpflicht ein...denke, das ist nur der Auszug aus ihren allgemeinen Belehrungen....aber so scheints wohl zu gehen.

Arzneimittel, die aus diesen Staaten von einer Privatperson für ihren persönlichen Bedarf in einer
Apotheke erworben
werden, dürfen im Reiseverkehr nach Deutschland verbracht werden. Dies gilt auch für entsprechende
Arzneimittel, die auf
dem Postwege von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden.
Lieferungen von zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch Apotheken im Wege des Versandhandels an
Endverbraucher sind ebenfalls grundsätzlich zulässig.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

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02.09.2009, 09:58 Uhr
Antwort

Hallo Elisabeth, ich denke schon, wichtig bzw ausschlaggebend ist die Zulassung in Deutschland; was bei uns rezeptpflichtig ist muss es woanders nicht sein. Und wenn ich mir beispielsweise aus den NL Medikamente mitbringe, die dort freiverkäuflich sind, mache ich mich ja in Deutschland nicht strafbar, es ist ja kein verbotenes Medikament, was ich einführe. Darauf muss man halt achten.

Dazu fällt mir auch : Kürzlich bin ich im Fernsehen durchs Zappen in so eine Fahndersendung reingeraten; da überprüften Zollfander an einem Flughafen willkürlich Reisende. Dabei war auch ein Drogenabhängiger, der sich größere Mengen Methadon mitgebracht hatte. Offenbar darf man Methadon auch nur für den Eigenverbrauch einführen; er musste per Rezept nachweisen, dass er hier Methadon verschrieben bekommen hatte, dann war das ok.

Freundlichen Gruß
Anna

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