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Während des Krankengeldbezuges zur Schönheits-Op?

Kategorie: Schönheitsoperationen » Forum Schönheitsoperationen

20.09.2019 | 11:45 Uhr

Hallo zusammen, 

wegen eines kaputten Sprunggelenks befinde ich mich bis auf weiteres im Krankengeldbezug. Nun steht meine seit einem Jahr geplante und bezahlte Schönheits-Op an. Darf ich die offiziell eigentlich stattfinden lassen oder bekomme ich Ärger mit meiner KK? Kennt sich vielleicht jemand damit aus? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

LG

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23.09.2019, 12:56 Uhr
Antwort

Guten Tag liebe Userin,

vielen Dank für Ihre Frage an unser Forum.

Während einer Krankschreibung darf man bestimmte Dinge tun, andere jedoch nicht.

Da es sich bei einer Schönheisoperation um einen möglicherweise nicht notwendigen Eingriff handelt, sollten Sie das unbedingt mit dem behandelnden Arzt klären der Sie krankgeschrieben hat.

Viele Grüße

Victoria

Lifeline - Community-Managerin

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28.06.2020, 16:46 Uhr
Antwort

Also, ich würde mir das auf jedenfall von der Krankenkasse vor der Schönheits-OP bestätigen lassen, ob dass für die Krankenkasse in ordnung ist. Das dann auch schriftlich. Ich hatte schon unendlich viel Ärger wegen der kleinsten kleinigkeiten. Anruf sollte reichen und je nach Ergebnis, soll die Krankenkasse Dir dann schriftlich bestätigen, dass Du es machen lassen darfst. 


29.06.2020 11:30 – Beitrag von der Redaktion bearbeitet.

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