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Verbrennungen nach Laserbehandlung zur Haarentfernung

Kategorie: Neurologie » Forum Nerven & Psyche & Neurologie

28.02.2006 | 04:27 Uhr

Unter welchen Umständen kann eine Laserbehandlung im Gesicht und am Hals zu Verbrennungen zweiten Grades führen?

Kann hier ein Behandlungsfehler vorliegen?

In wiefern ist ein solcher Vorfall durch eine allgemein gehaltene mündliche Aufklärung über Nebenwirkungen wie Rötung, evtl Blasenbildung durch Laser abgedeckt?

Liegt hier ein Schaden vor, wenn Verbrennungen erst nach über 1 Monat abheilen?
Hat eine Patientin berechtigte Aussicht auf Schadenersatz, Schmerzensgeld

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28.02.2006, 04:56 Uhr
Antwort

1. der behandelende hat die intensität des lasers zu stark gewählt

oder/und

2. deine heut war ZU stark gebräunt (der laser reagiert auf farbpigmente)

ich durfte auch gut 6 wochen lang ein fischschuuppenartiges muster auf meinen schenkeln tragen. ich hatte hunderte, kleine verbrennungen in kreisform. fehler lag aber klar bei mir, meine haut war zum zeitpunkt der behandlung definitiv zu stark gebräunt.

mit deinen anderen fragen bist du definitiv beim expertenrat dieser seite bestens aufgehoben. da gibt es eine eigene rubrik für laserbehandlungen. da kriegste kompetente auskunft von 2 dermatologen..

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28.02.2006, 05:02 Uhr
Antwort

hallo PrinzMalle,

zu deinem ersten Fragenkomplex empfehle ich dir mal nebenan im Expertenrat die Experten zu befragen, ob hier ein Behandlungsfehler vorliegen kann.

Ansonsten ist gerade bei den s.g. verzichtbaren Operationen ein recht hoher Anspruch an die Aufklärung gegeben. Allgemein genannte Risiken wie Rötungen sind ja wohl nicht mit erheblichen Schäden wie Verbrennungen 2. Grades gleichzusetzen !!
Hier kann also auch ein Aufklärungsmangel vorliegen.

Wenn du deutliche Hinweise auf sowohl Aufklärungsmangel und/oder Behandlungsfehler vorliegen hast, sind dein Chancen Ansprüche durchzusetzen schon recht gut. Dazu solltest du dann einen Juristen, der sich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert hat,
einbinden.


lieben Gruß
Babs

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