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Grad der Behinderung

Kategorie: Knochen-Gelenke » Forum Gelenkbeschwerden/Rheuma

01.02.2011 | 10:07 Uhr

Halli hallo!

Von euch hat doch bestimmt schon einer einen Antrag auf Behinderung gestellt? Wieviel habt ihr denn für euer Rheuma bekommen?

LG Antje

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02.02.2011, 08:25 Uhr
Antwort

Hallo Antje,

einen GdB bekommt man nicht für eine Erkrankung selber, sondern für die Funktionseinschränkungen, die man hat, daher kannst Du das so auch nicht vergleichen.
In der Regel sollte es so sein, dass man bei einer immunsuppressiven Therapie etwa 50 % bekommen sollte, aber die Realität sieht leider anders aus.

Viele Grüße,

gamü

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02.02.2011, 08:48 Uhr
Antwort

Hallo Antje,
ich habe damals in der Reha einen Antrag stellen können und bekam
dann 30%. Erst später, als noch einige Krankheiten hinzu kamen, unabhängig vom Rheuma, bekam ich eine höhere Einstufung.
LG Gitte

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02.02.2011, 10:33 Uhr
Antwort

Hallo,
ich habe für meine Wirbelsäulenprobleme mit 30 % angefangen, Rheuma wurde erst im 2. Anlauf anerkannt, nach einer mißglückten Schulterop., welche eine Lähmung zur Folge hatte. Da bekam ich dann 50 %.
Viele Grüße
Evi

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02.02.2011, 17:09 Uhr
Antwort

Hallo!!
Ich hatte ähnlich wie alle anderen 30% dann 40%. Jetzt habe ich nochmals neu eingereicht durch meine Knie OP. Mal sehen was dann heraus kommt
Viel sicher nicht!!
Bei mir z. B.sind etliche Krankheiten nicht nur das Rheuma.
Ab 50% bekommt man ja erst den Ausweis.
Gruss Katzi

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03.02.2011, 08:02 Uhr
Antwort

Hallo,
Ich habe 20 Jahre CP.Den ersten Antrag habe ich nach vier Jahren gestell.
Es fing mit 30 dann 50, 60, 70 und jetzt bin ich bei 90 angekommen, mit den Merkzeichen aG, B und H. Ich bin 58Jahre.
Gruß petra ella

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08.02.2011, 03:10 Uhr
Antwort

danke für eure Antworten.
Ich habe 40%, allerdings für noch 3 weitere Krankheiten. War nun am überlegen obs sinn macht in Widerspruch zugehen, allerdings habe ich dabei Angst, das es dann weniger wird. Ich habe eigendlich gehofft, durch den Antrag Kündigungsschutz zu bekommen, aber den gibst ja glaube erst mit 50%.

LG Antje

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08.02.2011, 04:04 Uhr
Antwort

Hallo,

ja, den Kündigungsschutz hast Du erst mit einem GdB ab 50%, wenn Du aber von einer Kündigung bedroht bist, kannst Du versuchen, Dich über die Agentur für Arbeit gleichstellen zu lassen, dann greift der Kündigungsschutz.

Ein Verschlimmerungsantrag macht immer Sinn, wenn eine tatsächliche Verschlimmerung eingetreten ist, und / oder Du von weiteren Funktionseinschränkungen betroffen bist. Das kannst Du selber am besten einschätzen. Eine exakte Beschreibung aller Einschränkungen, die dauerhaft von der Norm abweichen, ist immer sehr hilfreich, ebenso, wie dem Antrag aktuelle Arztbefunde beizulegen.

Viel Erfolg und Grüße,

gamü

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23.05.2014, 14:50 Uhr
Kommentar

Hallo gamü,

es ist zwar ein alter Bericht, dennoch möchte ich was dazu schreiben.

Zitat von gamü: ja, den Kündigungsschutz hast Du erst mit einem GdB ab 50%, Zitat Ende.

Sorry, dein Zitat ist leider Falsch, sorry.

Wer eine Gleichstellung hat, ist auch beim Kündigungsschutz gesichert.

Meine Info dazu ist:

Der Antrag zu der Gleichstellung muß 3 Wochen vor der Kündigung Amtlich bei der ARGE vorliegen.  

 

Das wars mal von mir.

Gruß der Wessi

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09.02.2011, 11:12 Uhr
Antwort

>ja, den Kündigungsschutz hast Du erst mit einem GdB ab 50%, wenn >Du aber von einer Kündigung bedroht bist, kannst Du versuchen, Dich >über die Agentur für Arbeit gleichstellen zu lassen, dann greift der >Kündigungsschutz.

Danke für deine Antwort. Ja wer ist das eigendlich nicht? Auf der sicheren Seite ist sicher keiner. Ich bin jetzt wg. VD einer Myasthenie u. wg. Bandscheibe seid Dezember Krank geschrieben, da macht man sich schon bißchen sorgen. Zumal einige Stationen auf Arbeit auch unsere zsammengelegt werden und in ein neues Haus kommen, da es dann weniger Betten gibt, brauchen wir sicher weniger Personal, da wird ja sicher erst bei den Kranken reduziert.

Kann man denn das mit der Gleichstellung auch machen, wenn man noch keine Kündigung hat, denn sonst hat man ja eigendlich nichts beim Arb.amt zu tun?
Muß man eigendlich das dem Arb.geber melden wenn man einen GdB hat?

LG Antje

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10.02.2011, 11:30 Uhr
Antwort

Hallo Antje,

einen Antrag kannst Du immer stellen, aber wenn Du von einer Kündigung bedroht bist, dann sind die Chancen auf eine Gleichstellung größer. Doch wie Du ja schon schreibst, wer ist das nicht heutzutage. Du kannst Deine Situation ja schildern, dann wird man Dich sicher auch beraten können.

Dem Arbeitgeber musst Du den Schwerbehindertenausweis nicht zeigen, es sei denn, Deine Arbeit ist durch Deine Behinderung eingeschränkt. Allerdings bekommst Du dann auch nicht die Zusatzurlaubstage (die gibt es aber nur beim Vorliegen von mind. 50% GdB, NICHT aber bei der Gleichstellung). Im Falle einer möglichen Kündigung kannst Du Deinen Ausweis vorlegen und auf den erweiterten Kündigungsschutz hinweisen, das muss dann anerkannt werden.
Die steuerliche Erleichterung kannst Du in diesem Fall rückwirkend im Steuerausgleich geltend machen.
Übrigens: Der Arbeitgeber darf nicht nach dem Vorliegen eines Behindertenausweises fragen, das ist ebenzu unzulässig, wie die Frage nach einer Schwangerschaft. Er kann höchstens Deinen Gesundheitszustand durch eine Eingangsuntersuchung feststellen lassen, das ist heute auch Standard.

Viel Erfolg und Grüße,

gamü

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