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Gdb

Kategorie: Knochen-Gelenke » Forum Gelenkbeschwerden/Rheuma

14.08.2008 | 01:36 Uhr

Hallo zusammen,

nach jahrelanger Selbstherapie habe ich mich im Februar 2008 nach einen ordentlichen Schub endlich entschlossen mal ins Krankenhaus zu gehen.
Es wurde RA festgestellt,nehme seitdem 2*1 Quensyl und 5mg Cortison.
War im März in Ahb und seit Mai wieder voll berufstätig in der ambulanten Pflege.Habe einen GDB Antrag gestellt und gestern das Ergebnis bekommen; auf Grund der chronischen Polyarthritis,Knorpelschaden 4 Grades rechte Knie,Wirbelsäulensyndrom,Karpaltunnelsyndrom bds. 40% bekommen.Leider hat das VA den Befundbericht vom Krhs. und MRT Bericht Arthrose Sprunggelenk und ausgeprägte Rhizarthrose re.Handgelenk nicht mit berücksichtigt.Habe nun Akteneinsicht angefordert.Besteht die Möglichkeit weitere 20% zu bekommen?
Könnte ich nächtes Jahr in Reha fahren? Denke mal die AHB Maßnahme zählt nicht zur eigentlichen Reha.
Super Forum...Gruß vom Niederrhein

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14.08.2008, 04:40 Uhr
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gamü, 14.08.08:

Hallo niederrhein46,

erst mal die Antwort Deiner leichteren Frage: AHB und Medizinische Reha haben nichts miteinander zu tun, d.h., Du kannst einen Rehaantrag stellen, selbst wenn er abgelehnt wird, kannst Du Widerspruch einlegen, auf dem Widerspruchsweg werde viele Anträge dann doch noch bewilligt.

Zum GdB:
Ich denke mal, gleich zu Beginn der Erkrankung einen GdB von 60% zu bekommen, wenn Du noch voll berufstätig bist, und nur eine Behandlung mit Quensyl und Kortison bekommst, ist ziemlich unwahrscheinlich, aber ich bin natürlich kein Sachbearbeiter des VSA! Ich antworte nur aus meiner eigenen Erfahrung heraus.
Ich persönlich würde mich an Deiner Stelle mit den 40% erstmal zufrieden geben, und dann in 6 Monaten wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen, zum einen weißt Du dann, wie die Therapie anschlägt und die Erkrankung verläuft, zum anderen hast Du dann eine größere Chance, einen evtl. 10 %-ig höheren GdB (oder mehr mehr) zu bekommen.
Falls für Dich der Kündigungsschutz von Bedeutung ist, kannst Du beim Arbeitsamt mit Deinen 40%- GdB einen Gleichstellungsantrag stellen, dann hast Du den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter (mit 50%), allerdings keine sonstigen Vergünstigungen.

Viele Grüße,

gamü

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14.08.2008, 08:28 Uhr
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Hallo!
du kannst natürlich widerspruch einlegen, aber grad bei jüngeren leuten ist das VSA sehr zurückhaltend was den GdB angeht. ich hab mit denen fast 1 jahr lang gestritten und zuletzt a) recht bekommen und b) ist mir mehr zugesprochen worden, als ich je beantragt hab.
im widerspruch halt genau die einschränkungen und die sich daraus ergebenden folgen nennen. aber wie gamü schon schrieb, mit der medikation seh ich auch nicht so sehr viele chancen...
viel erfolg und alles gute
Any

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14.08.2008, 11:24 Uhr
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Hallo Ihr alle,
ich habe diesen Jahr nach einem Wiederspruch 30% bekommen und habe den Gleichstellungsantrag durch bekommen und derzeit wird der Antrag für 50% bearbeitet und jetzt werden die neuetsen ärztlichen Unterlagen angefordert.
Ich bin in der Ausbildung im ersten Lehrjahr und hatte anfang diesen Jahres fast meine erste Abmahnung bekommen, nach langem hin und her mit Betriebsrat und alle weiteren Cehfs haben Sie alles zurückgenommen. Und die stehen voll und ganz hinter mir und wollen mir so gut es hilfte wie Freunde und Mitschüler. ich hoffe das mit dem Antrag klappt bei dir. Nicht den Mut verlieren,man muß kämpfen viel Glück!

LG Chris.

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15.08.2008, 07:46 Uhr
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Hallo Ihr alle!
Ich habe RA ,nehme wöchentlich 15mg MTX und bei Bedarf IBU. Auf meine Antrag
hin habe ich 30% bekommen,das war im Januar 07,habe daraufhin Wiederspruch eingelegt und im Juli 08 Ablehnung erhalten,ich könnte Antrag auf Gleichstellung beantragen,möchte aber gern wenigstens 50% da ich 57 Jahre bin und noch berufstätig. Wann kann ich einen Antrag auf Verschlechterung stellen? Weiß
jemand,wo man nachlesen kann wieviel % man für welche Krankheit bekommen kann? Wen es interessiert,mein Bundesland ist Thüringen.
Liebe Grüße von Moni.

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15.08.2008, 10:40 Uhr
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gamü, 15.08.08:

Hallo Moni,

Du kannst nach 6 Monaten wieder einen Verschlechterungsantrag stellen.

Zur Beurteilung sollten die Anhaltspunkte für ärztlich- gutachterliche Tätigkeiten hinzugezogen werden, in diesem Buch stehen Empfehlungen, welche Erkrankungen, bzw. Funktionsstörungen mit welchem GdB bedacht werden sollten. Leider sind das nur Empfehlungen, immer wieder erlebt man es, dass sich die Versorgungs- oder neuerdings die Sozialämter nicht ausreichend daran orientieren. So sollte beispielsweise eine Behandlung mit MTX oder ähnlichen Medikamenten (Arava, TNF-Blocker etc.) mit einem GdB von nicht unter 50% berücksichtigt werden, was aber leider eher nicht so in die Tat umgesetzt wird. Man kann das im Widerspruch zwar anführen, aber ob es dann so berücksichtigt wird, das ist eine andere Sache. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man selber genau aufführt, wie man durch eine solche Medikation eingeschränkt wird (ständige Mediamenteneinnahme, Nebenwirkungen, Kontrollen, Rezepte besorgen (Zeitfaktor), etc.), und auch immer ausführlich die Funktionseinschränkungen durch die Erkrankung beschreibt, nur so hat man eine Chance auf einen der Krankheit einigermaßen angepassen GdB.

Viele Grüße,

gamü

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16.08.2008, 12:28 Uhr
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Hallo gamü !
Ich danke Dir. Ich schreibe selten im Forum,aber ich lese oft die Beiträge. Als ich mit meinen Zähnen Probleme hatte,habe ich sehr oft an Dich gedacht,selbst beim Zahnarzt.Immer habe ich mir eingeredet,daß du sehr viel mehr ertragen mußt und alles bewältigst.Der Gedanke an dich hat mir sehr geholfen. Ich danke dir dafür.
Du hilfst so vielen Menschen mit deinem Mut und deiner Kraft.
Alles Gute für dich und vielen Dank Moni!!!!!!!!!!

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16.08.2008, 13:12 Uhr
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gamü, 16.08.08:

Hallo Moni,

oh je, Du machst mich ja ganz verlegen...., aber wenn es so ist, und es Dir vor allem geholfen hat, dann freue ich mich natürlich sehr!

Alles Gute auch für Dich und viele liebe Grüße,

gamü

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