meine frage ist!
ich habe seit 1jahr am augen lied ein hagelkorn was sehr hässlich aussieht.
ich wollte wissen ob es die gez.krankenkasse ubernimmt.
(ist das eine schönheits op?
mi besten dank voraus
hagelkorn am auge
Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage
Antwort
Die Kosten für die Entfernung des Hagelkorns werden grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse übernommen, da es sich hierbei um eine medizinisch-kosmetische Leistung handelt. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, in denen eine medizinische Notwendigkeit zur Durchführung dieses Eingriffes besteht. Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn aufgrund des Hagelkorns die elementaren Funktionen des Auges /des Augenlides stark beeinträchtigt wird oder Ihre Psyche sehr stark leidet. In diesem Fall ist in der Regel ein medizinisches (psychatrisches) Gutachten erforderlich.
Antwort
Mein Hagelkorn war so groß, dass mir das gesamt Auge zugeschwollen war und die Sehleistung dadurch stark eingeschränkt war. Darüber hinaus war das Hagelkorn irgendwann verkapselt und begann in einem entzündlichen Prozeß knallrot und heiß zu werden. Nach zweiwöchiger Antibiotika-Kur entschlossen sich die Ärzte dann zu OP. Eine Innenlid-Öffnung war nicht mehr möglich, da die Schwellung so stark war, dass eine Öffnung nur noch operativ auf dem Augenlid von außen vorgenommen werden konnte. Das ganze wurde in einer zweistündigen Sitzung ambulant vorgenommen, ich konnte am gleichen Tag wieder nach Hause. Alles wurde per Foto dokumentiert.
Meine Krankenkasse, die BKK-Mobil Oil lehnte die Kostenübernahme von ca. 120 Euro dennoch ab. Begründung: ich hätte eine private Rechnung erhalten.
Im voraus hatten mir die Ärzte aber erklärt, dass ich lediglich in Vorleistung treten müsse, die Kosten aber (ggf. bis auf eine kleine Eigenbeteiligung) dann von der Kasse übernommen werden.
Bis heute habe ich mein Geld nicht wieder bekommen. Ein ärztliches Gutachten kostet doch Unsummen, die Fotos waren mehr als eindeutig. Wozu bin ich dann überhaupt noch krankenversichert???
Antwort
Hallo Spacy,
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Leistungen dann, wenn diese aus ärztlicher Sicht notwendig und zweckmäßig sind sowie dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechen.
Da in Ihrem Fall das Sehen durch das Hagelkorn erheblich beeinträchtigt war, lag eine medizinische Notwendigkeit dem grunde nach vor. Allerdings müssen derartige Behandlungen grundsätzlich im Vorfeld von den Krankenkassen genehmigt werden und eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung eingeholt werden. Dies hängt damit zusammen, daß die Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip und nicht nach dem Kostenerstattungsprizip vorgehen.
Die Begründung, daß die Kasse nicht bezahlt, da Sie eine Privatrechnung erhalten haben, finde ich ziemlich kleinkarriert. Hier wäre schon etwas mehr Kulanz angebracht. Da die Vergütungssätze auf Privatrechnungen aufgrund anderer Gebührensätze höher sind als bei einer Abrechnung mit der Krankenkasse, hätte die Krankenkasse zumindest den Betrag erstatten können, der bei einer Abrechnung über die Krankenkasse entstanden wäre. Was mir aber auch nicht so ganz klar ist, ist die Tatsache, warum der Arzt Ihnen eine Privatrechnung ausgestellt hat. In der Regel kennen die Ärzte die Abrechnungsmodalitäten sehr genau.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lorenz