Hallo,
ich war neulich beim Orthopäden wegen Rückenbeschwerden, nun hat der Arzt mit eine MRT Untersuchung verschreiben lassen. Ich mach mir etwas sorgen, ob ich das aus eigener Tasche zahlen muss, weil die Kosten fürs MRT sind nicht gerade niedrig, sodass die GKK nicht zahlen wollen.
Gruß
MRT Kosten
Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage
Antwort
Hallo,
ich bin zwar kein Experte, bin nur betroffen, aber wenn Du eine Überweisung hast, dann wird die Untersuchung von der Krankenkasse auch übernommen.
Oder was meinst Du mit nun hat der Arzt mit eine MRT Untersuchung verschreiben lassen - war das eine Überweisung oder nicht?
Antwort
Guten Tag,
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Kosten für ein MRT immer dann, wenn es aus Sicht des Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik medizinisch notwendig ist. Hat Ihnen der Arzt ein MRT verordnet, können Sie davon ausgehen, das die Krankenkasse die Kosten auch übernimmt. Die Kosten müssen Sie lediglich dann selbst tragen, wenn der Arzt keine Veranlassung für ein MRT gesehen hat, Sie aber ausdrücklich darauf bestanden haben. In einem solchen Fall muß Sie der Arzt aber darauf hinweisen, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Eine ärztliche Verordnung bekommen Sie in diesem Fall ebenfalls nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lorenz
Antwort
Ja, ich habe eine Überweisung bekommen.
Und danke Ihnen für die Antwort. Eine hätte ich noch, wenn ich angenommen keine Überweisung bekommen hätte und auf ein MRT bestehe, muss ich die Kosten selber zahlen. Was wäre dann, wenn die Untersuchung im nachhinein sinnvoll wäre muss man die Kosten immer noch selbst zahlen?
Gruß
Antwort
Guten Tag,
Über die medizinische Notwendigkeit für ein MRT entscheidet der Arzt immer zum Zeitpunkt der Verordnung. Besteht der Patient auf ein MRT als Selbstzahler, muß er die Kosten selbst tragen, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, das es sinnvoll war, das MRT durchzuführen. Damit die Kasse die Kosten möglicherweise doch noch erstatten würde, müßten Sie nachweisen, dass die medizinische Notwendigkeit vorgelegen hat und der Arzt Sie fälschlicherweise nicht zum MRT überwiesen hat. Einen solchen Nachweis zu führen, ist eher ein aussichtsloses Unterfangen. Ein weiteres Problem bestünde darin, dass der Arzt bei einem Selbstzahler mehr abrechnen kann als bei einem MRT auf Kassenrezept. Die dadurch entstandenen Mehrkosten würde die Krankenkasse auch nicht zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lorenz