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LTT-Borreliose-Test

Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage

10.12.2009 | 05:36 Uhr

ich bin ein chronisch-kranker mensch ohne status, sprich weder sozialhilfe noch arbeitslosengeld noch krankengeld... im moment beantrage ich wieder kindergeld damit ich meine krankenkasse bezahlen kann.
jetzt frag ich mich, ob es eine möglichkeit gibt bei meiner krankenkasse den LTT-borreliosetest (den ich machen lassen habe) irgendwie zurückerstattet zu bekommen.
ja ich weiss, er ist eine IGEL-leistung..
aber wie gesagt, ich habe ja eigentlich keine 153 euro dafür und vielleicht gibt es da ja irgendwie eine besondere regelung bei so fällen wie mir.....
danke im voraus

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14.12.2009, 11:47 Uhr
Antwort

Guten Tag,

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten für Leistungen nur dann bezahlen, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Wann eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt, entscheidet der behandelnde Arzt durch seine Überweisung/Verordnung. Wurde der Test nicht auf Verordnung des Arztes vorgenommen sondern auf Grund Ihres ausdrücklichen Wunsches, lag keine medizinische Notwendigkeit vor. Damit handelt es sich bei dem Test um eine labordiagnostische Wunschleistung Ihrerseits, die eine IGeL-Leistung darstellt. Die Kosten für Igel_Leistungen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen oder bezuschussen. Insofern kann ich Ihnen leider keine Hoffnungen machen, dass die Krankenkasse die Kosten (auch nicht einen Teil) übernehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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