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Kosten für Transport/ Behandlung bei Alkoholrausch

Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage

06.12.2006 | 08:57 Uhr

Sehr geehrte Herren Leidloff und Kunze,

schön, daß es hier so sachkundige Auskünfte gibt! Ich habe mit meiner Frage bereits die AOK Niedersachsen angeschrieben, welche mir bisher eine Antwort schuldig blieb.

Ich bin Notarzt im Rettungsdienst. Immer häufiger werden meine Kollegen und ich zu Notfällen gerufen, bei denen der Patient lediglich betrunken ist, also keine medizinisch behandlungsbedürftige Krankheit im Sinne einer Alkoholintoxikation mit anhaltender Bewußtseinsstörung vorliegt.

Klassisches Szenario: ein Patient fällt bei einer häuslichen Party, in der Disko oder Kneipe besoffen um oder vom Stuhl und will nicht mehr aufstehen. Unter der Meldung Person nicht/ bedingt ansprechbar muß der Leitstellendisponent RTW und Notarzt auslösen.
Diese Patienten sind bei unserem Eintreffen meist schon wieder wach oder durch forcierte Ansprache und Hinsetzen meist innerhalb weniger Minuten wieder gut ansprechbar und grob orientiert. Daß wir Patienten, welche sich beim Sturz Verletzungen zuzogen oder anhaltend bewußtseinsgetrübt bleiben, zur Wundversorgung oder Überwachung in eine Klinik einliefern, ist klar.
Patienten, die keiner weiteren Behandlung bedürfen, versuchen wir mit Angehörigen nach Hause zu schicken (oft mangels Angehörigen nicht möglich) oder in der Ausnüchterungszelle der Polizei unterzubringen.

Nur -wer trägt die Kosten für den RTW -Notarzt-Einsatz? Bei PKVen habe ich schon erlebt, daß diese die Zahlung verweigerten. Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei der Diagnose Alkoholrausch (also nicht behandlungsbedürftige INTOXIKATION) die entstandenen Kosten ohne weiteres?

Bei vielen Patienten ist die Krankenkasse nicht eruierbar und sie bekommen von uns eine Rechnung als Selbstzahler. Was macht die GKV, wenn diese Rechnung (mit Diagnose Alkoholrausch) vom Patienten zur Erstattung eingereicht wird? Zahlt sie anstandslos?

Meinen Kollegen und mir wäre nicht verständlich, daß die Solidargemeinschaft hier für Kosten aufkommen müßte, welche jemand durch mutwillig und freiwillig herbeigeführten Rausch verursacht.

Wir sind daher sehr gespannt auf Ihre kompetente Antwort, insbesondere unter dem Aspekt, ob die Diagnose (Rausch oder Intoxikation) bei der Erstattung eine Rolle spielt.

Mit feundlichem Gruß und Dank für Ihre Mühe!

Dr. med. G.M.

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08.01.2007, 08:43 Uhr
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Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel die Kosten für derartige Rettungseinsätze, wenngleich sie nach meiner Auffassung eigentlich nicht zahlen dürften, wenn die Diagnose Alkoholrausch und nicht Alkoholintoxikation lautet, weil der Rausch keine Krankheit ist.

Der Arzt kann jedoch der Krankenkasse mit dem Vermerk Selbstzahler mitteilen, daß die Behandlung nicht als Folge einer Krankheit anzusehen ist (als solche wäre die Intoxikation zu werten). Ob die Krankenkasse letztendlich die Kosten für diesen Einsatz übernimmt, richtet sich grundsätzlich nach den geltenden Verträgen zwischen Krankenkassen und den Rettungsdiensten. Derartige Verträge liegen mir jedoch leider nicht vor. Aber ich gehe davon aus, daß der Solidargemeinschaft die Kosten für
derartige Entgleisungen auferlegt werden. Zumindest die Privatkassen können sich bei der Diagnose Alkoholrausch mit der Bezahlung querstellen.

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