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Antibabypille auf Kassenrezept?

Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage an Ruth Sharp

30.03.2013 | 00:16 Uhr

Hallo Frau Sharp!

Ich hatte mich vor einiger Zeit schon einmal bei Ihnen zwecks dem Bezahlen einer Zweitmeinung gemeldet. Diese habe ich jetzt in Anspruch genommen. Der Frauenarzt hat mir die Antibabypille "Jennifer 35" verschrieben, da er ein PCO-Syndrom diagnostiziert hat. Diese antiandrogene Pille nutzt mir jetzt natürlich zur Verhütung, aber auch um die männlichen Hormone zu unterdrücken und damit später leichter schwanger werden zu können. Er hat mir zwei unverkäufliche Muster geschenkt. Meine Frage ist jetzt, ob ich in Zukunft eine Chance habe, diese Pille auf Kassenrezept zu bekommen, da es ja meiner Meinung nach durch das PCO-Syndrom eine medizinische Indikation gibt. Habe im Internet schon danach gegoogelt und bin auf sehr unterschiedliche Beiträge gestoßen. Mancher Frauenarzt macht es, mancher nicht (offensichtlich). Aber es muss doch für so etwas eine einheitliche Regelung geben oder nicht? Abgesehen davon habe ich immer starke Regelschmerzen, in sofern wäre die Pille bei mir gleichzeitig auch noch Schmerztherapie.
Was meinen Sie dazu?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße und frohe Ostern!

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Ruth Sharp
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03.04.2013, 12:35 Uhr
Antwort von Ruth Sharp

Hallo Blümchen06,
grundsätzlich ist die Antibabypille nach Vollendung des 20sten Lebensjahres keine Kassenleistung, und der Arzt darf bis auf medizinisch begründete Ausnahmefälle Medikamente auch nur zu Lasten der Krankenkasse verordnen, wenn sie zugelassen sind zur Therapie der entsprechenden Krankheit. Hält sich der Arzt nicht an diese Vorgaben, droht ihm eine Regressforderung der Krankenkasse, das heißt, er wird für die Kosten der Therapie zur Kasse gebeten. Beispielsweise gibt es ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf von 2009, das die Regressforderung einer Krankenkasse gegen einen Arzt für rechtmäßig erklärte, der seiner Patientin eine Antibabypille gegen Akne verordnet hatte.
Wenn Ihr Arzt Ihnen kein Kassenrezept für die empfohlene Pille ausstellen möchte, haben Sie jedoch die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Bitten Sie Ihren Arzt dazu um eine begründete Empfehlung. Darauf geht die Krankenkassen möglicherweise ein, besonders, wenn durch die Muster bereits eine Besserung eingetreten ist.
Alles Gute, Ruth Sharp

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