Hallo,
mein vater (68) hatte vor knapp 4 Wochen einen Kleinkirninfarkt mit Dekompression. Bis auf Spannungskopfschmerzen, leichten Schwindel, leichte Gangunsicherheit und schnelle Erschöpfung/ Müdigkeit nach ein wenig gehen geht es ihm gut. Außerdem wurde bei ihm festgestellt, daß eine Halsschlagader zu 70% verschlossen ist und die anderen zu 50% und er leidet seit längerem an der sogenannten Schaufensterkrankheit/Gicht).
Lähmungserscheinungen oder Sprachstörungen hat er zum Glück nicht.
Jetzt wurde er vor 2 Tage aus der Klinik entlassen, da in den Rehaanstalten noch kein Platz frei war. Jetzt 2 Tage nach seiner Entlassung rief heute die Kurklinik an und er soll nächste Woche anreisen. Da es nun auch nicht die Klinik seiner Wahl ist (die war nur 10 km von zu Hause entfernt) und diese nun ca 100 km von uns entfernt ist möchte er nun doch nicht dorthin weil er nicht weiß was er da soll da er ja zum Glück keine Lähmungen oder Sprachstörungen hat. Meine Frage ist nun ob eine Anschluss Reha in seinem Fall unbedingt nötig ist: Wir wollen ihn ja auch nicht dazu überreden da er meint, daß er sich dann eher zu Hause erholen kann da er ja eh nicht in der Lage wäre irgend welchen Sport dort zu machen und er ja somit nur zum ausruhen da wäre. Auch stellt sich die Frage für uns was die Krankenkasse über eine Absage sagen würde wenn dann z. B nocheinmal ein Schlag kommt und er nicht zur Reha wollte. Und wie wahrscheinlich ist es das sich so ein Schlag wiederholt?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.
Reha nach Kleinhirninfarkt immer notwendig?
Kategorie: Neurologie » Expertenrat Schlaganfall | Expertenfrage
Antwort
Grüß Gott,
es ist sehr erfreulich zu hören, dass sich Ihr Vater so weit erholt hat. Da ich selber eine Rehabilitationsklinik leite sehe ich natürlich, welche großen Fortschritte Patienten hier täglich machen. Ich würde aber Ihren Vater nicht drängen, in die Klinik zu gehen. Es würde auch keinen Nachteil der Kasse gegenüber bedeuten, wenn er sich jetzt nicht zu einem Rehaverfahren entscheidet. Mit Sicherheit würde das auch nicht dazu führen, dass eine neue notwendige Rehabilitation abgelehnt würde. Gut wäre es allerdings, wenn eine ärztliche Bescheinigung durch den Hausarzt vorgelegt würde, in der er bestätigt, dass eine ambulante Therapie ausreichend ist. Die Gesetze sagen ja auch ausdrücklich, dass die ambulante vor der stationären Rehabilitation erfolgen solle.
Alles Gute
Dr. P. Frommelt