Avatar

Anforderungen fuer schwerbehindertenausweis nach Hirnblutung?

Kategorie: Neurologie » Expertenrat Schlaganfall | Expertenfrage

09.12.2005 | 05:58 Uhr

Hallo,...

meien Frau 2002 eine Gehirnblutung, geplatztes Aneurysma...
Sie Konnte erst nach 1/2 Jahr die Reha
verlassen, und bleibt wohl lebenslang schwerbehindert.

Dies ist wohl ein Problem für die Behörden, denn ein neulich gestellter Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis wurde vor ein paar Tagen abgelehnt. Ihre Behinderung betrage: 40%,.. und nun kommts:
Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit liegt vor.


Das hört sich nicht schlecht an, aber meien Frau hat keinerlei merkbaren Probleme mit der Beweglichkeit!

Sie wird außerdem von mir gerichtlich betreut,. nach aussage des Richters
ist ihr eine selbständige Lebensführung nur zum Teil möglich...

Ihre Probleme sind ausschließlich Psychisch (hirnorganisches Psychosyndrom) Zum Glück hat sie in der Reha alle sonstigen Dinge des Lebens, incl. des Laufens, wieder erlernt. Äußerlich fällt ihre Krankheit kaum auf.

Ihre Probleme liegen akut in einer starken Einschränkung ihrer Kognitiven
Leistungen. Insbesondere Das Kurzzeitgedächnis funktioniert so gut wie garnicht. Daher kann sie sich praktisch nichts länger merken. Bzw wenn sie sich etwas merkt, findet sie die Schublade häufig nicht.
Die Orientierung ist auch nur sehr schwer möglich, wenn sie mit einem öffendlichen Verkehrsmittel fahren würde, waere sie ohne fremde Hilfe aufgeschmissen.

Aufgrund dieser Probleme ist sie auf ein elektronisches Tagebuch angewiesen, was sie seit nunmehr 3 Jahren führt.

Was kann man machen, damit sie einen
angemessenen Schwerbinhintertengrad anerkannt bekommt? Ich hatte Hilflos beantragt, was heissen soll, das sie ohne Begleitung nicht immer orientiert ist.

Kann mir jemand weiterhelfen?

MfG
Andreas

Helfen Sie mit Ihrer Bewertung: Ja, dieses Thema ist hilfreich!

1
Bisherige Antworten
Avatar
Beitrag melden
09.12.2005, 06:06 Uhr
Antwort

Hallo,...

ich vergaß zu erwähnen, das meine Frau seit Mitte 2003 Rentnerin wegen voller Erwerbsunfähigkeit ist...

Mfg

Andreas

Avatar
Beitrag melden
09.12.2005, 11:05 Uhr
Antwort

Hallo Herr Hannemann, bitte entschuldigen Sie, daß ich mich hier mit einmische. Ich bin allerdings der Meinung, daß Sie sich mit Ihre Frage besser an anderer Stelle Rat holen sollten. (z.B. beim Versorgungsamt o.ä.) Das Expertenteam hier, besteht aus Fachärzten.

Avatar
Beitrag melden
10.12.2005, 08:39 Uhr
Antwort

Hallo,...

ja sie haben sicher Recht,... aber sind es nicht die Fachärzte die sich mit diesem
Thema besonders gut auskennen? Sie sind täglich mit den Problemen dieser Menschen konfrontiert. Und die endscheidenden Gutachten holt sich das zuständige Amt
von Fachärzten... in unserem Fall allerdings leider nicht...

Das wir einen entsprechenden Antrag stellten, wurde von unserem Hausarzt angeregt. Ein Neurologe oder Neuropsychologe wurde nach Auskunft des Amtes nicht angehört.

MFG
Andreas

Avatar
Beitrag melden
14.12.2005, 10:33 Uhr
Antwort

Sehr geehrter Herr Hannemann,
so wie Sie die Situation schildern, ist offensichtlich der Befund Ihrer Frau dem Versorgungsamt nicht ausreichend übermittelt worden. Ein Patient, der schwer in seinen mentalen Funktionen beeinträchtigt ist, ist nach den Vorgaben für die Begutachtung (die Sie über den VdK auch abrufen können), als schwerbehindert (GdB über 50 v. 100) einzustufen.
Mein Vorschlag ist also, dass Sie einen Widerspruch in Absprache mit Ihrem betreuenden Nervenarzt einreichen. Die Tatsache, dass jemand erwerbsunfähig ist, hat übrigens keine Bedeutung für die Einstufung im Schwerbehindertenrecht.

Mit besten Grüßen
Dr. Peter Frommelt
Asklepios Klinik Schaufling

Avatar
Beitrag melden
14.12.2005, 20:18 Uhr
Antwort

Hallo,...

vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.

Meine Frau ist bei keinem Neurologen in Behandlung, da nach Info der früheren Reha
keinerlei Behandlungsansatz bestehen würde.

Sie ist bei ihrem Hausarzt, der die
laufenden Untersuchungen etc. macht.
Wir werden mit Absprache des Hausarztes
wohl einen Widerspruch einlegen...

Das mit den GdB Klassen bei Hirnschädigungen etc habe ich auch noch gefunden gehabt. Demnach müsste sie mindestens auf 50 kommen.. eher wesendich höher.

MfG

Andreas

Avatar
Beitrag melden
15.12.2005, 11:04 Uhr
Antwort

Sehr geehrter Herr Hannemann,
dass sich überhaupt gar kein Behandlungsansatz findet, ist natürlich aus der Entfernung nicht zu beurteilen, erstaunt mich allerdings schon. Zunächst wäre es sicher sinnvoll, dass Sie einen Widerspruch hinsichtlich des Schwerbehindertenrechts einlegen. Besprechen Sie doch auch mit Ihrem Hausarzt, ob nicht eine neue Rehabilitationsmaßnahme beantragt werden sollte. Der Hausarzt muss in den Antrag sehr genau hineinschreiben, welche Ziele verfolgt werden. Es gibt jetzt neue Antragsformulare für die Rehabilitation, die aufwendig sind und auch vom Hausarzt abgerechnet werden können. Es würde sich sicher lohnen, einen solchen ausführlichen Rehabilitationsantrag abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Frommelt

Avatar
Beitrag melden
15.12.2005, 18:02 Uhr
Antwort

Hallo,...

Ja,.. das werden wir beim Hausarzt noch ansprechen.

Der fehlende Behandlungsansatz folgert sich aus der letzten Teilstationären Reha und stammt von der Neuropsychologin dort.

Bereits in der Phase konnte man aufgrund der Hirnorganischen Schädigungen kaum noch
Verbesserungen hinsichtlich der Hirnleistung und Störung des Kurzzeitgedächnisses mehr feststellen.

Ein erneuter Ansatz waere erst denkbar, wenn ich einen Schub bei ihr feststellen würde,... Es ist aber keiner eingetreten.
Es wird nachwievor sehr langsam einiges gelernt und auch behalten, das meiste aber nicht lange.

Der Umfang hat sich aber meines erachtens nicht verbessert, stagniert halt stark.

Als Beispiel will ich mal einen Tanzkursus nennen, den wir zusammen fast 1 Jahr lang besucht haben. Diesen mußten wir nun abbrechen, da sich Figuren einfach nicht gemerkt werden, selbst wenn es direkt vorgemacht wird.
Ein Teil ist aber in der Erinnerung geblieben,... was sicher schon einen Erfolg darstellt.

Ich werde dahingehend sicher nochmal
die Neuropsychologin ansprechen.

MfG

Andreas

PS: haben sie ein paar fachausdrücke oder ähnliches, mit welchem man die symptome beim Einspruch etwas präzisieren könnte?

Avatar
Beitrag melden
16.12.2005, 01:35 Uhr
Antwort

Sehr geehrter Herr Hannemann,
bei Anträgen, die an das Versorgungsamt gehen oder die zur Genehmigung von Rehabilitationsleistungen dienen, sollten Sie, so mein Tipp, nicht mit Fachausdrücken jonglieren, sondern wirklich schreiben, was Sie erreicht haben und was Sie noch im Alltag erreichen wollen. Das Beispiel Tanzen war sehr gut. Denken Sie daran, dass auch die Gutachter Menschen sind, die sich ein Bild machen wollen. Und je anschaulicher die Einschränkungen im täglichen Leben beschrieben werden, desto eher ist der Gutachter auch geneigt, das anzuerkennen. Die neuropsychologischen Fachausdrücke helfen da meiner Erfahrung nach nicht besonders weiter.

Viel Erfolg und beste Grüße
Dr. Peter Frommelt

Stellen Sie selbst eine Frage!

...an andere Nutzer der Lifeline-Community oder unsere Experten

Stichwortsuche in Fragen und Antworten

Durchstöbern Sie anhand der für Sie interessanten Begriffe aus Gesundheit und Medizin die Beiträge und Foren in der Lifeline-Community.

Übersicht: Expertenrat
afgis-Qualitätslogo mit Ablauf 2024/05: Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich ein neues Bildschirmfenster mit Informationen über FUNKE Digital GmbH und sein/ihr Internet-Angebot: https://www.lifeline.de/

Unser Angebot erfüllt die afgis-Transparenzkriterien.
Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheitsinformationen im Internet.

Sie haben Lifeline zum Top-Gesundheitsportal gewählt

Sie haben Lifeline zum Top-Gesundheitsportal gewählt. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.