Hallo,
ich hab ein großes Problem.
Mein Sohn ist 2 Jahre alt und seit August 2009 geht er in die Kita. Leider ist er ständig krank. Immer wieder mass.obstr.Bronchitis und nichts geht ohne Antibiotika. Er geht 1 Woche Kita und ist dann wieder 3 Wochen krank. Im März hat er sogar 2x hintereinander Antibiotika bekommen und der pariboy ist im Dauereinsatz (4xtgl. mit entsprechenden Medikamenten). Bei Urlauben an der See ist er
beschwerdefrei - hat eine normale Atmung ohne Husten etc. Unsere Kinderärztin hat eine Kinderheilkur empfohlen und wir haben diese bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt und heute kam die Ablehnung. Was können wir tun? Was sollte in einen Widerspruch, um eine Chance zu haben? Bitte helfen Sie mir - es hängt ja auch mein Arbeitsplatz dran, wenn ich ständig durch Krankheit meines Kindes ausfalle! Die Begründung der Ablehnung ist glaub ich schon standart wir ich im Netz gelesen hab: Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch werden Kinderehabilitationen bewilligt, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Nach unseren Feststellungen ist dies bei Ihrem Kind nicht der Fall.
Bitte helfen Sie mir! Vielen Dank und liebe Grüße
Mandy
Ablehnung Kinderreha
Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Rehabilitation | Expertenfrage
Antwort
Sehr geehrte Frau Mandy,
wie ich aus Ihrem Beitrag entnehmen kann, ist Ihr Sohn 2 Jahre alt und leidet seit dem Kita-Besuch an rezidivierenden Infekten und obstruktiven Bronchitiden.
Es war völlig richtig, gemeinsam mit Ihrer Kinderärztin einen Antrag auf eine Leistung zur stationären Rehabilitation (Kinderheilbehandlung) zu stellen.
Nach dem zitierten § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuches 6, sind sowohl Krankenversicherung wie auch Rentenversicherung für die Erbringung solcher Leistungen zuständig.
Bei der Rentenversicherung liegt allerdings dabei deutlich der Schwerpunkt auf der späteren Erwerbstätigkeit des Kindes oder des Jugendlichen. Daher werden Leistungen zur Rehabilitation von Kleinkindern, die ja stets mit Begleitperson erforderlich sind, in der Regel von den Krankenkassen erbracht. Deshalb vielleicht auch die Ablehnung der Rentenversicherung im Hinblick auf die spätere Erwerbsfähigkeit, die bei einem 2jährigen Kind noch nicht so einzuschätzen ist.
Ich schlage deshalb folgendes Vorgehen Ihrerseits vor:
Legen Sie Widerspruch fristgerecht gegen den Bescheid der Rentenversicherung ein mit folgender sinngemäßer Begründung:
1. Ambulante ärztliche Krankenbehandlung durch die Kinderärztin einschließlich intensiver Physiotherapie durch Inhalationen, sind nicht ausreichend um Schädigungen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Teilhabe zu beseitigen oder zu vermindern (kein regelrechter Kita-Besuch möglich). Daher können Sie auch nicht entsprerchend Ihrer Arbeit regelmäßig nachgehen.
2. Der Heilungsprozess der chronischen Bronchitis lässt sich auch nicht durch einen Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus ausreichend besser.
3. Aufgrund der Erkrankung ist eine Herauslösung aus dem bisherigen Wohnumfeld mit einer Klimaänderung, entweder Hochgebirge oder See, notwendig um eine langfristige Besserung der Erkrankung zu erreichen.
Sollte dieser Weg des Widerspruches nicht erfolgreich sein, steht Ihnen die Möglichkeit offen, einen neuen Antrag auf Leistung zur Teilhabe an Ihre Krankenkasse direkt zu stellen. Dazu benötigen Sie das Formular 60 und 61 für Leistungen zur Teilhabe von Ihrer Krankenkasse. Wichtig ist, dass Sie diesem Antrag den ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung beilegen. Sollten Sie diesen Weg einschlagen, müsste der Weg zu einer Rehabilitationsmassnahme für Ihr Ihr Kind und Sie offen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. G. Claußnitzer