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Schädel-Hirn Trauma mit Kontusionsblutung. Freizeitparkbesuch?

Kategorie: Neurologie » Expertenrat Neurologie | Expertenfrage

02.06.2019 | 00:12 Uhr

Guten Tag,

ich hatte Anfang März einen schweren Unfall als Fußgängerin.

Diagnose:

Schädel-Hirn Trauma, Kontusionsblutung vorne (ich bin auf den Hinterkopf gefallen und durch den Aufprall wurde mein Gehirn nach vorne geschleudert, wodurch auch eine Quetschung entstanden ist), Felsenbeinfraktur, Fraktur Keilbeinhöhlenwand mit geringen intrakraniellen Lufteinschlüssen, Kopfplatzwunde

Mittlerweile kann ich wieder relativ normal am Leben teilnehmen (mache alles normal, wie vorher). Auto fahre ich auch wieder. Arbeiten (Nebenjob) tue ich derzeit noch nicht.

Soweit ist meine Genesung gut verlaufen. Derzeit bekomme ich noch 3x die Woche Fango, Massage und Gerätetraining. 

Zur Frage: Ich bin ein absoluter Freizeitpark-Fan und wir waren bisher immer minimum 2/3x im Jahr dort.

Für mich ist das immer ein wunderbarer Ausflug. Ich habe durch den Unfall meinen Geruchssinn verloren und ich sehne mich einfach nach ein bisschen mehr Lebensqualität..

Wir fahren immer ins Phantasialand. Ich fühle mich so, als wäre ich soweit.

Ich mache mir nur wegen der Kontusionsblutung sorgen. Ist dieses geschüttel und der Druck, der auf den Körper einwirkt, gefährlich?

Nicht das mein Gehirn da noch einen Schaden bekommen kann?

Anderseits bewege ich mich im Alltag auch ganz normal.

Mir wurde gesagt, dass zuerst das Blut abgebaut wird, dann ist dort wohl noch Wasser, welches danach abgebaut wird. Ich gehe also davon aus, dass es noch nicht ganz weg ist. 

Genau die gleiche Frage mit dem Fliegen..

Wenn ich mein Schmerzensgeld erhalte, möchten wir unbedingt einen Erholungsurlaub machen.

Das kann zwar noch dauern aber gibt es da eine Regel, ab wann das in Ordnung ist?

Ich werde derzeit (Wegeunfall) von einem Durchgangsarzt behandelt. Der kann mir was das betrifft, nur seine persönliche Einschätzung dazu sagen.  

Mit freundlichen Grüßen

Anna 

 

 

 

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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03.06.2019, 18:50 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo Anna,

Tatsächlich ist es so, wie Ihr Durchgangsarzt Ihnen mitteilt: er kann sich lediglich auf seine persönliche Einschätzung verlassen. Quasi massentaugliche Studien hierzu gibt es nicht.  alleine anhand des vorliegenden Befundes und der vorliegenden Klinik - Ihnen scheine sehr bereits wieder sehr gut zu gehen - kann eine Einschätzung getroffen werden. Da der Arzt dann anhand dieser Einschätzung gegebenfalls haftbar sein könnte, wird dieser Ihnen wahrscheinlich immer mitteilen, dass es ein gewisses Restrisiko gibt.
Leider können wir Sie natürlich ohne Untersuchung noch weniger einschätzen. Möglicherweise könnte eine erneute Bildgebung weiterhelfen. Ohne Indikation dazu kann es aber gut sein, dass diese von der Krankenkassse nicht übernommen wird.
Insofern können Sie sich leider nur auf eine ungefähre Einschätzung Ihres Arztes verlassen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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03.06.2019, 22:01 Uhr
Kommentar

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich habe schon grob damit gerechnet. Was für mich allerdings wichtig zu wissen ist, ist das es in diesem Sinne keine wirklichen Regeln gibt. Es hätte ja sein können, dass man bei diesen Diagnosen bis Zeitpunkt xy unter keinen Umständen solche Aktivitäten machen darf. Das es dabei um die eigene Genesung und das Befinden geht, bringt mich definitiv weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Anna 

Lifeline Gesundheitsteam
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04.06.2019, 00:58 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo Anna,

das freut uns natürlich sehr zu hören, dass wir Ihnen weiterhelfen  konnten! Bei weiteren Fragen sind wir natürlich gerne weiter für Sie da.

Weiterhin alles Gute - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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