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Medikation bei Alzheimer-Demenz

Kategorie: Neurologie » Expertenrat Neurologie | Expertenfrage

09.01.2023 | 07:34 Uhr

Hallo zusammen,

 

ich wende mich an euch bzgl. meines Großvaters. Bei ihm ist seit ca. 4 Jahren eine Alzheimer-Demenz bekannt. Nach einem Sturz mit Oberschenkelfraktur musste er im November 2022 ins Pflegeheim. In dieser Zeit verstarb auch seine Frau. Er war immer sehr selbstbestimmt und aktiv. Im Krankenhaus wurde er mit Melperon eingestellt,25 mg einmal am Abend, da er einen starken Bewegungsdrang zeigte.Es besteht keine Aggressivität.

 

Im Pflegeheim gab es nach einigen Wochen,das "Problem" das er in fremde Zimmer fuhr und die Toilette suchte.

Der Hausarzt reagierte mit folgender Medikation:

Risperidon 1 mg morgens

Pipamperon 25 mg jeweils einmal abends und einmal zur Nacht

Melperon 25 mg abends

 

Meiner Meinung nach,ist dies viel zu viel. Seit Einnahme der Medikation wirkt er nur noch benommen,er schafft es nicht mehr zur Toilette obwohl er vorher kontinent war und hat ständige Gedankensprünge.

 

Gespräche mit Hausarzt und Pflegekräften verlaufen ins Leere. Wir sind bereits auf der Suche nach einem anderen Pflegeplatz.

 

Wie würdet ihr vorgehen?

Hat man als Bevollmächtigter,das Recht die Medikation zu verweigern?

Ich denke so eine Mischung der Psychopharmaka fällt bereits in den Rahmen einer medikamentösen Fixierung?

 

Vielen Dank im voraus für eure Tipps unf Anregungen.

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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09.01.2023, 17:00 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo Fiora, 

rein rechtlich haben Sie als Bevollmächtigte schon das Recht, die Medikation abzulehnen. Ob es sich dabei um eine medikamentöse Fixierung handelt, ist im Einzelfall von einem Richter (wohl mit psychiatrischem Gutachten) zu entscheiden, aber darum sollte es hier gar nicht gehen. 
Das Vorgehen sollte natürlich möglichst deeskalierend sein, um zu versuchen, eine Kooperationsmöglichkeit zu behalten. Gleich alles abzulehnen, wäre wohl eher destruktiv, sinnvoll wäre aber schon zu diskutieren, ob die Medikation nicht schrittweise reduziert werden kann auf ein Niveau, auf denen Ihr Vater immerhin wieder mehr er selbst ist. Mit jedem Reduktionsschritt kann ja dann eine neue Einschätzung vorgenommen werden. 
Falls sich das Gegenüber hierbei querstellt, können Sie ja immer noch sagen, dass Sie dann gar nicht zustimmen. 
Ein Herantasten an die richtige Dosierung ist gerade bei psychiatrischen Medikamenten oft notwendig. Insofern ist das Vorgehen normalerweise schon gerechtfertigt. 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam 

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