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Fahrverbot u. Aufhebung dessen

Kategorie: Neurologie » Expertenrat Neurologie | Expertenfrage

19.01.2020 | 09:53 Uhr

Hallo, 

ich habe mal eine Frage, in der Hoffnung das Sie mir da genauere Informationen geben können. 

Ich habe durch die Neurologin ein Fahrverbot verhängt bekommen und zusätzlich durch eine EpilepsieKlinik.

Das letzte mal in Behandlung in der Klinik war ich im 01.2019, nun das Fahrverbot aus der Klinik wäre demnach am 01.02.2020 erloschen und es gilt nur noch das Fahrverbot der Neurologin. 

So habe ich das zumindest gedacht, allerdings soll dem nicht so sein und das klingt für mich überhaupt nicht logisch. 

Durch einen Plan, der vielleicht aufgegangen wäre habe ich mit der EpilepsieKlinik telefonisch Kontakt aufgenommen und da meinte man zu mir (ich bin mir absolut nicht sicher ob ich das so richtig verstanden habe), weils für mich total unlogisch klingt, das die Neurologin um das Fahrverbot aufzuheben, die Zustimmung aus der EpilepsieKlinik braucht, würde dann nämlich genau genommen heißen, wenn ich 1 Jahr ohne Anfall war kann meine Neurologin das Fahrverbot nicht aufheben, wenn die aus der EpilepsieKlinik dem ganzen nicht auch zustimmen. 

Würde in meinem Fall dann nämlich bedeuten, das die niemals zustimmen, weil ich nicht die typisch einsichtige Patientin bin und die mich deshalb in der Klinik nicht für Fahrtauglich halten obwohl ich vielleicht wirklich 1 Jahr Anfallsfrei wäre. 

Kann das stimmen, das die Klinik da zustimmen muss oder habe ich was falsch verstanden? Der letzte Aufenthalt in der Klinik wäre zu dem Zeitpunkt schon 1 1/2 Jahre her und meine Neurologin ihr Fahrverbot wäre meiner Meinung nach nur noch aktuell. 

Vielleicht haben Sie da genauere Informationen? 

 

Mfg 

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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21.01.2020, 20:45 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo, 

ein Fahrverbot bei Epilepsie ist keine Strafe für Sie, sondern ein Schutz für Sie und Ihre Mitmenschen. Ein Anfall während dem Fahren kann für Sie und im schlimmsten Falle auch für andere Menschen katastrophale Folgen haben. Sie sollten beim Thema Fahrtüchtigkeit immer mir Ihrem Arzt zusammenarbeiten und nicht gegenarbeiten. Sie sollten mit einem einzigen Arzt Ihr persönliches Risiko evaluieren. 

Nach aktueller Leitlinie fließen in die Bewertung nicht nur die 1-Jahres-Anfallsfreiheit mit ein, der Arzt muss abschätzen, wie hoch das Risiko für einen erneuten Anfall ist. 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

 

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21.01.2020, 23:00 Uhr
Antwort

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Ich spinne nun mal weiter, die Neurologin entscheidet nach 

1 Jahr Anfallsfreiheit und nach einem unauffälligen EEG

ich kann wieder ein Kraftfahrzeug führen, soweit sogut. 

Kann Sie dann alleine das Fahrverbot aufheben oder muss 

Sie mit den Ärzten in der EpilepsieKlinik Rücksprache 

halten, die im Januar 2019 ein Fahrverbot verhängt haben 

wo ich aber seitdem nicht mehr in Behandlung war. 

Also haben diese ein Mitspracherecht und müssen dem ganzen

auch zustimmen? Wenn dieses Vorgehen praktiziert werden 

muss, werden die aus der Klinik niemals zustimmen, weil ich 

nicht die Typische Patientin bin, die alles Akzeptiert, sondern 

gegebenenfalls auch Sachen in Frage stellt, ich bin auf gut 

Deutsch eine unbequeme Patientin für die. Ich möchte trotz 

der Epilepsie in die Behandlung auch im Stationären Rahmen

vollumfänglich mit einbezogen werden und gegebenenfalls

auch ein Medikament ablehnen können (in dem Fall wäre das Pregabalin) was man mir unterjubeln möchte, das habe ich abgelehnt und habe es auch niemals genommen, allerdings habe ich das von meiner Ambulanten Neurologin verschrieben bekommen. Ich wüsste aber wenn ich Stationär in der Klinik wäre, die würden mir dieses Pregabalin auch "Schmackhaft" machen und das wird keiner und wirklich keiner auf dieser Welt schaffen. Ich lehne dieses Medikament komplett ab und bin zu keiner Zeit bereit diesen Wirkstoff meinem Körper zuzuführen. Ich möchte einfach ein Mitspracherecht haben, ich bib eine Mündige Person und habe durch die Epilepsie meine Rechte nicht abgegeben. Aber wird das Stationär so akzeptiert ohne das man mit das Negativ auslegt. 

 

I h möchte einfach in Gewisserweise entscheiden wenn Die Ärzte mir 3 passende Medikamente nennen, mit welchen ich mich am ehesten Anfreunden kann und die Dosis können diese dann ja bestimmen, das wäre ja nicht mein Problem. 

 

Mfg und Danke für Ihre Antwort

Lifeline Gesundheitsteam
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23.01.2020, 14:55 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

Sie haben natürlich das Recht dazu, zu erfahren, welche anderen Medikamente als Alternative in Frage kommen und welche Nebenwirkungen diese haben. Allerdings kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass die Krankenkasse diese nicht bezahlt. Ihre Ärztin kann Ihnen aber dabei helfen.
Bezüglich der Fahrerlaubnis: Diese wird durch die behandelnde Ärztin erteil anhand bestimmter Leitlinien. Letztlich werden dann auch Kontrollen notwendig sein. Sinn der Leitlinien ist, dass Ihr Behandler nich nach eigenem Ermessen die Faherlaubnis erteilt oder entzieht. Es gibt Kriterien dafür.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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23.01.2020, 17:32 Uhr
Kommentar

Hallo, 

 

vielen Dank für ihre Antwort. 

 

Ich möchte kein außergewöhnliches 2 Antiepileptika sondern

nur ein Antiepileptika was ich bereits vor dem jetzigen 

genommen habe, das wäre mir am liebsten. So würde ich 2 

Medikamente nehmen, so wie von der Neurologin 

gewünscht, aber in 3 Wochen weiß ich diesbezüglich mehr. 

 

Bezüglich des Fahrverbotes, mein Führerschein ist in meinem Besitz und es ist auch nicht geplant das ich den abgeben muss, das wäre ja noch schöner. Ich habe wirklich ausschließlich nur durch die Neurologin und durch die Epilepsieklinik das Fahrverbot verhängt bebekomm. Allerdings sollte es wirklich eine Leitlinie geben, Frage ich mich nach welchen Leitlinien die dieses Fahrverbot verhängt haben, es gab dazu keinen Grubd sondern lediglich die Verweigerung weiterer Medikamente, die auch für total überflüssig halte. Die stützen sich nun auf mein EEG und sind überhaupt nicht Koperativ sondern für die zählt nur das EEG. 

Für mich nicht nachvollziehbar, denn meine Aussage hat für diese überhaupt kein Wert, die wird völlig ignoriert. Hätte ich das alles gewusst, ich hätte niemals wieder ein Neurologen/in aufgesucht und bun hat man mich so richtig belogen und betrogen und ich muss nun um Aufhebung des Fahrverbotes Betteln. 

Aber, ich werde meine Neurologin in 3 Wochen fragen, wie Sie sich das in Zukunft so vorstellen tut, wann Sie denn der Meinung ist von der Aufhebung dessen Gebrauch zu machen...Ich weiß nur eins ganz ganz sicher, die nächsten 30 Jahre bin ich sowieso Anfallsfrei. 

 

Mfg 

Lifeline Gesundheitsteam
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26.01.2020, 16:11 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

wenn Sie das Medikament gut vertragen haben, sollte Ihre Neurologin Ihnen einen Grund nennen können, warum sie das Medikament nicht weiter verschreiben wollen.
Ein Absetzen der Medikamente aber ist tatsächlich Grund für ein vorübergehendes Fahrverbot. Ihre Neurologin sollte Ihnen aber helfen können und das Vorgehen erklären können.
Wir drücken Ihnen natürlich die Daumen, dass Sie tatsächlich anfallsfrei bleiben!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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