Hallo,
ich habe mal eine Frage, in der Hoffnung das Sie mir da genauere Informationen geben können.
Ich habe durch die Neurologin ein Fahrverbot verhängt bekommen und zusätzlich durch eine EpilepsieKlinik.
Das letzte mal in Behandlung in der Klinik war ich im 01.2019, nun das Fahrverbot aus der Klinik wäre demnach am 01.02.2020 erloschen und es gilt nur noch das Fahrverbot der Neurologin.
So habe ich das zumindest gedacht, allerdings soll dem nicht so sein und das klingt für mich überhaupt nicht logisch.
Durch einen Plan, der vielleicht aufgegangen wäre habe ich mit der EpilepsieKlinik telefonisch Kontakt aufgenommen und da meinte man zu mir (ich bin mir absolut nicht sicher ob ich das so richtig verstanden habe), weils für mich total unlogisch klingt, das die Neurologin um das Fahrverbot aufzuheben, die Zustimmung aus der EpilepsieKlinik braucht, würde dann nämlich genau genommen heißen, wenn ich 1 Jahr ohne Anfall war kann meine Neurologin das Fahrverbot nicht aufheben, wenn die aus der EpilepsieKlinik dem ganzen nicht auch zustimmen.
Würde in meinem Fall dann nämlich bedeuten, das die niemals zustimmen, weil ich nicht die typisch einsichtige Patientin bin und die mich deshalb in der Klinik nicht für Fahrtauglich halten obwohl ich vielleicht wirklich 1 Jahr Anfallsfrei wäre.
Kann das stimmen, das die Klinik da zustimmen muss oder habe ich was falsch verstanden? Der letzte Aufenthalt in der Klinik wäre zu dem Zeitpunkt schon 1 1/2 Jahre her und meine Neurologin ihr Fahrverbot wäre meiner Meinung nach nur noch aktuell.
Vielleicht haben Sie da genauere Informationen?
Mfg