Ich erlitt einen epileptischen Anfall. Der Arzt im Krankenhaus sowie der weiterbehandelde Arzt erteilten mir 6 Monate Fahrverbot, da ich Taxifahrer bin.Ich bin krankgeschrieben, aber die Krankenkasse zahlt seit 7 Wochen kein Krankengeld. Ich brauche dringend Hilfe zur Rechtslage, da sich die Krankenkasse mit immer neuen Ausreden wie ein Aal windet. Vielen herzlichen Dank REINER 747
Fahrverbot - Arbeitsunfähig
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Antwort
Thema Fahrverbot. Ihre Angaben sind etwas dürftig für einen sinnvollen Ratschlag. Fahrverbot bei Epilepsie ist eine korrekte Entscheidung. Ob 6 Monate sinnvoll sind kann nur der Nervenarzt anhand der Befunde und noch bestehender Veränderungen der Hirnströme entscheiden, zudem kann es auch durch die Epilepsiemedikamente zu einem beruflichen Fahrverbot kommen, da Sie sich und Ihre Fahrgäste durch Epilepsie oder Reaktionsveränderung nter Medikamenten gefährden. Sofern Sie also keine andere Arbeit ohne Fahren zugewiesen bekommen können, z.b. in der Taxizentrale sind Sie zu Recht arbeitsunfähig in Ihrem Beruf und die Kasse darf und kann sich rechtlich nicht weigern zu zahlen, es sei denn, Sie sind bereits ausgesteuert, d.h. so lange Krank, daß die Kasse nicht mehr zuständig ist, dann muß vorübergehend das Arbeitsamt zahlen und Sie müssen über einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsrente nachdenken, bzw. ihn stellen. Per Gesetz muß aber ab 6 Monate Krankschreibung ohnehin der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Gutachten abgeben, Sie müssen eine Rehabilitation erhalten und dann muß geklärt werden, ob Sie z.b. berufliche Förderungen erhalten können. Schalten Sie einen Anwalt ein und verlangen Sie die Vorstellung beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Anders ist es u.U., wenn Sie selbständig sind und womöglich, wie so viele Selbständige - eindeutig unterversichert sind, dann kann Ihre Kasse durchaus, rein rechtlich korekt handeln, auch in diesem Fall sollten Sie unbedingt einen Anwalt mit Ihrer Angelegenheit betrauen und ein Gutachten erstellen lassen, daß zweifelsfrei klärt, wie Ihre berufliche Zukunft mit Epilepsie zu sehen ist, denn nur mit dieser Einschätzung können Maßnahmen zur Berufsförderung oder Berentung eingeleitet werden. Hilfestelung geben auch die Sozialdienste der Arbeitsämter und der Rentenversicherungsträger. Herzliche Grüße. DR. Meske