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Was bedeutet ELISA kein Booster, ab Okt. Zertifikate ungültig?

Kategorie: Infektionen » Expertenrat Infektions- und Reisemedizin | Expertenfrage

30.08.2022 | 22:38 Uhr

Sehr  geehrter Hr. Dr. med. Leidl,

ich hätte 2 Fragen. Ich hatte im Februar März dies Jahr, das Corona durchgemacht.. Es ist ungefair kanpp 5 Monate her. Vorher war ich grundimunisiert, die 2. Coronaimpfung war letztes Jahr am 25.09., die 1. Impfung am 27.08. letztes Jahr. Dadurch, daß ich vollständig geimpft, also grundimunsisert war u. das Corona knapp 5 Monate später auftrat, als Impfdurchbruch u. für diejenigen keine Impfempfehlung vorliegt, mit dieser Konstelation wie ich, daß Grundimunsierte, die die beiden Impfungen vor dem Corona hatten u. das Corna unter 5 Monaten nach der Grundimunisierung auftrat, aber ab Oktober die Impf- u. Gensenenzertifikate für alle ungültig werden, die nicht geboostert sind, aber wir ins Ausland nach Polen ab Okt. reisen möchten, auch innerhalb v. Deutschland reisen möchten auch, ab Oktober, genau dann, diese Zertifikate ungültig sind u. ab Herbst die Maßnahmen wieder strenger werden, z. B. wieder sich testen alssen müssen oder Imp- u. Gensenenzertifikate vorzeigen müssen, z. B. in Polen, evtl. in Deutschland auch, das nicht sicher ist, sich aber so kurzfristig ändert, daß man so schnell nicht handeln kann, stehen wir dann, vor einem Problem. Wie soll man dann ein gültiges Impf oder Genesenenzertifikat vorweisen können, oder in die Coronawanr- App oder Covpass- App einpflegen können, wenn es dann ungültig ist u. aufgrund, keiner Booster, weil nicht notwendig u. keine Impfempfehlung, man dann logischer weise, kein neues, aktuelle Impf- u. Gensenenzertiffikat haben kann u. somit, nicht vorweisen kann. Dann nutzt einem die Hypridimnität auch nichts, wenn solche Personengruppe nicht berücksichtigt wird u. die Zertifikate ungültig sind. Es kann sein, daß man ab Okt. wieder, diese Zertifikate vorzeigen muß, evtl. auch, an der Grenze mit Grenzkontrolle, diese Zertifikate vorweisen muß u. diese aber gültig sein müssen. Wenn man aber nicht geboostet ist, weil nicht notwendig u. keine Impfempfehlung, bekommt man das nicht u. kann nichts Deergleichen an Gültigem vorweisen. Dann steht man da u. hat ein Problem. Was soll ich in solchem Fall nur machen? Ich fragte beim RKI nach, aber diese sind zu keiner Auskunft bereit u. schmetterten mich nur unfreundlich u. abweisend ab. D. h., diese Frage haben das RKI mir nicht beantwortet. Man muß rechtzeitig genug handeln, denn es nutzt mir nichts, wenn ich im letzten Moment im Okt., man reisen möchte, feststellen muß, ich hätte dies oder das tun müssen u. es bis dahin aber nirgendwo erfahre. Meine Hausärztin meint auch, daß ich mich nicht boostern lassen muß, weil ich viele, sehr hohe Antikörper v. dem durchgemachten Corona habe. Somit, werde ich nicht geboostert u. hab dann schon ab September, kein gültiges Zertifikat mehr. Was kann ich da nur machen? Man braucht gewisse vorlaufzeit um rechtzeitig sich zu kümmern. Dann ist aber die Voraussetzung, daß man erfährt, was man tun soll u. wie man das lösen soll. Ich bitte Sie um Auskunft deshalb. Würde es Sinn machen, sich trotzdem boostern zu lassen, obwohl es nicht empfohlen wird, wie hier beschreiben, also nicht notwendig ist, damit man zumindest zu den Geboosterten gehört u. ein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann? Macht das Sinn, auch wenn es die Antikörper nicht erhöht u. nicht noch besser wirkt? Den Vorschlag machte mir mein Freund, daß ich mich trotzdem bvoostern lassen sollte, damit ich ein gültiges Zertifikat habe u. überhaupt eine Chance habe, nach Polen einreisen zu können u. ich innerhalb v. Deutschland reisen kann. Mein Freund ist schon geboostert, weil ihn Corona nicht erwischte, nur ich hatte das Pech, daß mich Corona erwischte u. ich deshalb mich erst am 08. Sept. boostern lassen könnte. Dann ist ein halbes Jahr rum u. das Gensenenzertifikat zumindest behielte seine Gültigkeit,  was wohl die Impzertifikate auch gültig halten würde? Ist das so richtig u. macht das Sinn?

Jetzt zum Blutbild des Covid 19 IgG ELISA Test: Was ist ELISA negativ<7,1gr? Ist das als als Referenzbereich zu verstehen? Oder wie ist das zu verstehen? Den Wert die Hausärztin, beim Labor überprüfen ließ, dieses ELISA Tests ist: 2264,5 IE/ml. Was bedeutet dieser Wert genau? Aufgeklärt wurde ich v. der Hausärztin nicht. Außer Einzig, die Sprechstundenhilfen mir aber sagten, daß ich so viele Antikörper hätte, so viele bräuchte man nicht, es sind so viele, daß man noch mehr, nicht haben kann u. nicht braucht, so hoch sind die Antikoerper u. daß ich den vollen Schutz hätte, ich bräuchte mir keine Gedanken machen, ich könnte mich nicht anstekcen u. nichts übertragen, weil ich den vollen Schutz hätte u. voll imun wäre gegen Ansteckungen des Covid 19. Deshalb, bräuchte ich mich nicht boostern lassen, eine 3. Impfung, also Booster ist nicht notwendig, ich brauche mich nicht impfen lassen, bei so viele Antikörper, es sind ja so Viele.

Deshalb nun: Was heißt ELISAnegativ<7,1gr? Was ist dieses <7,1gr? Vor allem was heißt dieses gr? Was bedeutet dann 2264,5 IE/ml? Vor allem, was heißt dieses IE/ml u. das 2264,5 zu dem IE/ml? Sind das die Antikörper u. die Einheit dazu? Sind die so sehr hoch, daß ich keine Booster bräuchte? Bin ich da tatsächlich vollständig geschützt u. voll imun gegen Ansteckungen von Corona, daß mich das gar nicht mehr erwischen kann?

Für Ihre Auskunft wär ich sehr dankbar, worum ich Sie bitte, mir diese Fragen zu beantworten. Ich danke Ihnen jetzt schon dafür.

MfG

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Bisherige Antworten
Experte-Leidel
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31.08.2022, 18:13 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

nach Auffassung der Ständigen Impfkommission gelten Sie als vollständig geimpft:

2 x Mal geimpft mit Abstand von mehr als 3 Wochen und erkrankt mehr als drei Monate nach den Impfungen.  Sie gelten damit als vollständig geimpft und benötigen keine weiteren Impfungen mehr für Ihre Grundimmunisierung.

Weitere Impfungen empfiehlt die STIKO nur

  • BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen oder erheblichem Risiko für sehr schwere Erkrankungen
  • Personen mit Immundefizienz
  • Personen mit schweren Grundkrankheiten, die ein erhöhtes Risiko für Covid-19-Verläufe bedeuten
  • Personal in medizinischen Einrichtungen.

Wann gilt man ab 1. Oktober als vollständig geimpft?

- mit drei Impfdosen
- mit zwei Impfdosen plus überstandener Infektion

Impfzertifikat bei Reisen ins Ausland

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich. Einige beliebte Urlaubsländer außerhalb Europas wie beispielsweise die USA, Kanada oder Neuseeland verlangen aktuell noch ein Zertifikat über eine vollständige Corona-Impfung: Hierbei reichen in aller Regel zwei Impfdosen aus.

Diese Informationen stammen vom ADAC und sollten zuverlässig stimmen.

Andere Informationen stehen mir nicht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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01.09.2022, 21:09 Uhr
Kommentar

Sehr geehrter Hr. Leidl,

 

vielen Dank für ihre Antwort. Daß ich dann wie eine Geboosterte gilt, ds ist mir nun klar, aber warum werden einem dann die Zertifikate ungültig gemacht? Das kann sich jederzeit ändern u. kann im Oktober so kommen, daß man Impfnachweise oder Genesenennachweise vorweißen muß. Es nutzt mir nicht derzeit, sondern woe das im Oktober dann gehen soll, wenn man es wieder vorweisen muß u. die Zertifikate aber einem ungültig gemacht werden. Diese Information hab ich v. Corona-warnApp u. CovPassApp, diese dann die Zertifikate in denh Papierkorb verscheiben, nicht mehr vorhanden sind, nämlich ungültig sind u. ich dann gar nichts mehr vorweisen kann. In Polen ist das Problem, daß es nur 90 Tage zurückliegen darf u. diese dann überschritten sind u. dann hab ich ein Problem, wenn die an der Grenze oder im Landesinneren kontrolieren u. ich kann dann nichts nachweisen. Dann gilt man trotzdem nicht als geboostert, wenn man kein gültiges Zertifikat vorweisen kann. Polen ist strenger als Deutschland. Da nutzt mir derzeit auch nichts, wenn ich erst im Oktober in den Urlaub fahren möchte u. es sich kurzfristig über Nacht oder wenige Tage vorher erst ändert. So schnell kann man sich nicht nachimpfen lassen u. es ist trotzdem nicht klar, wie man das Nachweisen soll, wenn dann die Zertifikate ungültig sind u. in genannten Apps in den Papierkorb verschoben werden. Dann stehe ich trotzdem da u. hab das Problem. Das mochte ich wissen, wie das dann machbar sein soll. Denn es ist jetzt schon klar, daß die Maßnahmen wieder strenger werden, wieder mehr getestet werden soll, das auf Geboosterte nicht zutrifft. Mit ungültigen Zertifikaten kann man gar nichts nachweisen. Dann soll ich mich testen lassen, nur weil ich es nicht nachweisen kann. Darum bitte ich um Auskunft, wie das dann machbar sein soll oder gelöst werden soll.

Ich danke Ihnen  trotzdem schon dafür.

MfG

Experte-Leidel
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02.09.2022, 11:47 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

ich habe unter

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-update-2042780

eine Lösung gefunden, die hoffentlich auch für Sie zutrifft:

"Für Reisen ins Ausland spielen die digitalen Impfnachweise eine wichtige Rolle. Bei vielen Impfzertifikaten läuft nun das technische Ablaufdatum ab. Mit dem Update 2.23 der Corona-Warn-App können Nutzerinnen und Nutzer die Verlängerung selbst vornehmen. Mit Version 2.24 können Sie alle vorhandenen Zertifikate in einem gemeinsamen PDF-Dokument speichern.

Digitale Covid-Impfzertifikate haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Hierüber erhalten die Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn- App 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung. Darin wird ihnen angeboten, das Zertifikat zu aktualisieren. Wird noch keine Erneuerung angeboten, so ist das Zertifikat noch aktuell.

Nur das aktuellste Zertifikat muss verlängert werden.

Damit der Impfstatus trotzdem nachweisbar ist, müssen die entsprechenden Impfzertifikate aktualisiert werden. Das können Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App mit nur wenigen Klicks selbst in der App vornehmen. Hierfür haben sie bis zu 90 Tage nach Ablauf der technischen Gültigkeit Zeit.

Verlängert werden muss nur das aktuell verwendete Zertifikat. Zum Beispiel bei drei digitalen Impfzertifikaten wird lediglich das dritte und aktuellste Impfzertifikat erneuert, sobald es droht abzulaufen. Ferner besteht die Möglichkeit, das neu ausgestellte Zertifikat als PDF-Datei zu exportieren, sodass bei Bedarf der QR-Code des Zertifikats erneut eingescannt werden kann. Das technisch abgelaufene Zertifikat wird schließlich in den Papierkorb verschoben."  

Ich würde mich freuen, wenn diues für Sie hilfreich war.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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02.09.2022, 16:09 Uhr
Kommentar

Sehr geehrter Hr. Dr. med. Leidel,

ja, Sie haben mir dir Fragen genügend beantwortet. Ich danke Ihnen vielmals für ihre Mühen. Ich wünsche Ihnen noch eine gesunde Zeit u. ein schönes Wochenende.

MfG

Experte-Leidel
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02.09.2022, 16:34 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

danke für Ihre freundliche Rückmeldung.

Mit freundlichen GRüßen

Dr. Jan Leidel

Diskussionsverlauf
Corona: Welche Symptome sind möglich?

Die wichtigsten Fakten zum Coronavirus im Überblick und der aktuelle Impfstatus in Deutschland →

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