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Tollwut durch Affe im Tierpark?

Kategorie: Infektionen » Expertenrat Infektions- und Reisemedizin | Expertenfrage

09.07.2019 | 15:30 Uhr

Sehr geehrtes Expertenteam,

am vergangenen Samstag war ich in einem Tierpark zu Besuch und hielt mich dort für eine Weile in einem Gehege mit freilaufenden Berberaffen auf.

Ein junger Affe dachte wohl, dass in einer der Tüten, die ich in der Hand hielt (ich hatte ein paar der Tüten, die auf dem Boden lagen aufgehoben, da das Gehege mit liegen gelassenen Müll von Besuchern übersät war) etwas Essbares zu finden wäre und sprang mir deshalb auf den Arm. Dabei hinterließ das Äffchen ein paar helle Schrammen und einen leichten Kratzer auf meinem Oberarm.

An der Tür des Geheges hing ein Warnschild, dass -wenn man in selbigem verletzt wird- den Tetanusimpfschutz gegebenenfalls auffrischen muss. Dies ist bei mir im September letzten Jahres bereits erfolgt.

Auf meine Nachfrage, ob die Affen denn gegen Tollwut geimpft sind, erhielt ich als Antwort, dass das nicht so wäre, da Deutschland seit 2008 ja bekanntlich als tollwutfrei gilt.

Nun mache ich mir aber trotzdem so meine Gedanken und die Angst vor Tollwut hängt mir doch ganz schön nach.

Dabei ist die Wahrscheinlichkeit von einem in Gefangenschaft lebenden Tier in Deutschland angesteckt zu werden, doch wirklich sehr gering, oder?

Bisher wurde ich in meinem Leben noch nie gegen Tollwut geimpft.

Wäre eine eventuelle Impfung dennoch (auch nach der Zeit, die bisher seit dem Vorfall vergangen ist) sinnvoll?

Mein Hausarzt nahm mir lediglich noch einmal Blut ab, um meinen Tetanusschutz zu überprüfen.

Wie groß ist denn eigentlich generell die Wahrscheinlichkeit, von einem Krazter wirklich mit Tollwut angesteckt zu werden, im Vergleich zu einem Biss?

Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße!

Jasmin

 

 

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Bisherige Antworten
Experte-Leidel
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10.07.2019, 14:17 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag Athena,

Deutschland ist tatsächlich seit 2008 als frei von Tollwut bei landlebenden Tieren zertifiziert. Und ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass ein Zootier in dieser Hinsicht eine Gefahr darstellen könnte.

Eine sog. postexpositionelle Impfung (PEP) ist für Sie also sicher nicht erforderlich.

In Ländern, in denen es die klassische Tollwut noch gibt, unterscheidet man drei unterschiedliche Fälle bei Kontakten mit tollwutverdächtigen oder tollwütigen Tieren oder einer Fledermaus:

  1. Berühren oder Füttern von Tieren, Belecken der intakten Haut: keine Maßnahmen notwendig.
  2. Nicht blutende, oberflächliche Kratzer oder Hautabschürfungen, Lecken oder Knabbern an der nicht intakten Haut: Tollwut-Schutzimpfung (PEP), aber ohne zusätzliche Gabe eines Antiserums.
  3. Bissverletzungen oder blutige Kratzwunden durch ein verdächtiges Tier; unmittelbarer Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel (z. B. durch Lecken); Verdacht auf Biss oder Kratzer durch eine Fledermaus oder Kontakt von Schleimhäuten mit einer Fledermaus: Tollwutschutzimpfung (PEP) und zusammen mit der ersten Impfung Gabe eines Tollwut-Antiseums.

Aber - wie gesagt - Sie brauchen sich keinerlei Sorgen zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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11.07.2019, 14:38 Uhr
Antwort

Sehr geehrter Herr Dr. Leidel,

vielen Dank für Ihre freundliche und geduldige Antwort, die mir sehr geholfen hat!

Viele Grüße,

Althena

Experte-Leidel
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11.07.2019, 15:16 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Danke für das freundliche Feedback.

Alles Gute

Dr. Jan Leidel

 

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