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Tollwut Nachimpfung notwendig?

Kategorie: Infektionen » Expertenrat Infektions- und Reisemedizin | Expertenfrage

11.06.2021 | 22:35 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zunächst vielen Dank dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen.

Ich bin etwas verunsichert bezüglich einer Begegnung mit einer Katze im Urlaub und wollte Sie diesbezüglich gern um Rat fragen;

Vor 9 Tagen hatte ich Kontakt zu einer Katze in Dahab/Ägypten. Sie lief mir Beim Sitzen über die Beine (da ich kurze Hosen trug, hatte ich direkten Hautkontakt zu ihren Pfoten). Offensichtliche, blutende Kratzer konnte ich nicht erkennen, es könnte maximal sein dass es sehr oberflächliche, nicht blutende Kratzer gab. Es könnte außerdem sein, dass sie mich mit ihrem Fell an einer Schürfwunde berührt hat, die allerdings schon einen Tag alt war. Die Katze wirkte bis auf eine offene Stelle an der Nase gesund. 

Aus der Situation heraus hätte ich keine Notwendigkeit für eine nachträgliche Impfung erkannt, habe aber sicherheitshalber beim ärztlichen Dienst meiner Krankenkasse schriftlich nachgefragt. Dort schrieb man mir, dass es sich um eine Tollwutexposition Grad III handele und ich eine PEP benötige. Da jetzt Wochenende ist, bin ich etwas verunsichert,  ob dringender Handlungsbedarf bezüglich einer nachträglichen Imfung besteht und ich ein Krankenhaus o.ä. aufsuchen sollte?

Vielen herzlichen Dank!

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Experte-Leidel
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12.06.2021, 10:47 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

gemäß den Angaben der WHO unterscheidet man bei einer möglichen Tollwut-Exposition drei Schweregrade:

I: "Berühren/Füttern von Tieren, Belecken der intakten Haut". Bei diesem Grad werden Schutzmaßnahmen nicht für notwendig gehalten.

II: "Nicht blutende, oberflächliche Kratzer oder Hautabschürfungen, Lecken oder Knabbern an der nicht intakten Haut." Hier empfiehlt die WHO eine nachträgliche Impfung (PEP).

III: "Bissverletzung oder Kratzwunden, Kontakt von Schleimhäuten oder wunden mit Speichel (z. B. durch Lecken." Die Maßnahme ist die gleiche wie bei II plus zusätzlicher Gabe eines Antiseums.

Wenn die Gabe des Antiseum versäumt wurde, kann diese offiziell bis zu 7 Tage nach der Exposition noch nachgeholt werden. In Ihrem Fall wäre dieser Zeitraum allerdings eigentlich bereits überschritten.

Angaben zu aktuellen Fälle von Tollwut in Dahab konnte ich im Internet nicht finden.

Es ist eine nicht leichte Entscheidung, die Sie treffen müssen. Ich persönlich würde Ihre Schilderung des Vorfalls eher als Expositionsgrad I einordnen. Sicherer wäre es aber, wenn Sie z. B. die Ambulanz eines Krankenhauses aufsuchen und den Vorfall dort besprechen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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