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Impfungen auffrischen

Kategorie: Infektionen » Expertenrat Infektions- und Reisemedizin | Expertenfrage

25.08.2022 | 14:26 Uhr

Sehr geehrter Dr. Leidel, 

ich habe folgende Impfungen bekommen: 

Mai 81 Tuberkuloseschutzimpfung BCG, 

Juli 82 Impfung gegen Masern, Juni 99 MMR Triplovax (Mumps, Masern, Röteln), Mai 2011 MMR Triplovax, dazu zwischen 82 und 90 eine Mumps-Infektion durchgemacht.

Keine Pockenimpfung

Nov.81 Di, Ke, Wu / Dez. 81 Di,Ke, Wu /, Feb. 82 Di,Ke, Wu / Mai 83 Di,Ke, Wu / Dez. 88 Di, Ke,Wu - Warum ich so oft diese Impfungen bekommen habe, weiß ich nicht, die habe ich in der Impfstelle bekommen, was Pflicht war....

Nov. 1998 TD-pur, Nov. 2008 Td-Rix, April 2019 Boostrix AC37B307AC

Feb. 82 Kinderlähmung, April 82 Kinderlähmung, März 82 Kinderlähmung, Januar 83 Kinderlähmung, Januar 88 Kinderlähmung ( bei den ersten drei Impfstoffen steht Typ I, Typ II, Typ III jeweils da, bei den letzten beiden Trivalent und 2. Trivalent)

Röteln im Januar 92

Hepatitis B Juli 99, September 99 beides Engerix-B Kinder und März 2000 Gen H-B-Vax K - also insgesamt 3x Hepatitis B

Inzukommen fast Impfungen im Herbst gegen Influenza (1999,2019, 2021)

Juni 2021 Pneumovax 23

Februar 21 Covid 19 Astrazeneca, April 2021 Comirnaty, Oktober 21 Comirnaty, Februar 22 Cormirnaty

Das wären alle Eintragungen in meinen Impfausweis. Können sie mir sagen, ob irgendwas davon aufgefrischt werden muss? Und ob es noch Empfehlungen gibt für Immungeschwächte Personen (Alter 41), z.b. Gürtelrose, FSME oder ähnliches....Muss man bei Pneumovax 23 nochmal eine zweite Impfung holen, in welchem Abstand?

 

 

 

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Bisherige Antworten
Experte-Leidel
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25.08.2022, 19:40 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

Da die Tuberkulose keine wirkliche rolle mehr spielt, gibt es auch die BCG-Impfung nicht mehr. Aber es schadet natürlich nicht, dass Sie sie haben. Nach 1970 Geborene sollten eine Impfung mit Masern, Mumps und Röteln erhalten. Da sind Sie ausreichend geimpft.

Dass die Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf so häufig erfolgten, ist grundsätzlich durchaus korrekt. Ich stoße auf Ihre Formulierung "habe ich in der Impfstelle bekommen, was Pflicht war". Das erinnert an die frühere DDR mit ihrer Impfpflicht. Wenn es so ist, könnten sich darau kleine, aber nicht wichtige Unterschiede ergeben.

Die Tetanus- und Diphtherieimpfungen sind korrekt. Auch die Impfungen gegen Kinderlähmung sind in Ordnung und heute nicht mehr erforderlich.

Die Röteln-Impfung im Januar 92, erfolgte bei ungeimpften Frauen im gebärfähigen Alter. Alternativ gilt auch eine zweimalige Impfung mi MMR (Masern, Mumps, Röteln).

Hepatitis B-Impfung iust in Ordnung, auch wenn der Impfstoff gewechselt wurde. Influenza im Herbst solte sein.

Pneumovax 23 auf jeden Fall einmal. Und gegebenenfalls zweite Impfung 6 Jahre später nach ärztlichem ermessen.

Die STIKO empfiehlt bei Personen ab 60 die Impfung gegen Gürtelrose. Diese besteht aus einer zweimaligen Impfung mit dem adjuvantierten  Herpes-Zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens zwei- maximal 6 Monaten Abstand.

Bei Personen ab 50 Jahren und erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, wie z. B.:

Personen ≥ 50 Jahre bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, wie z. B.:

▶  Angeborener oder erworbener Immundefizienz
▶  HIV-Infektion
▶  Rheumatoider Arthritis
▶  Systemischem Lupus erythematodes
▶  Chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen

▶  Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale

▶  Chronischer Niereninsuffizienz
▶  Diabetes mellitus

Sollte die Impfung mit dem genannten Impfstoff gegen H. zoster schon mit 50 Jahren erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

 
 
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25.08.2022, 20:01 Uhr
Kommentar

Sehr geehrter Dr. Leidel,

Danke für die schnelle Antwort. Ja, es ist so, es betrifft die impfpflicht der damaligen DDR. Entweder die Eltern mussten in die Impfstelle oder die Impfungen wurden klassenweise in der Schule durch einen Arzt durchgeführt.

Wurde mit Diphtherie,Keuchhusten, wundstarrkrampf zu oft geimpft oder ist das so ein Impfstoff? 

Also hab ich erstmal alles was man haben muss....Influenza jetzt im Herbst. Die gürtelrose Impfung ist erst ab 50 Jahre, richtig. Trifft also auf mich noch nicht zu?

Experte-Leidel
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25.08.2022, 21:10 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Abend,

alles richtig. Nur ein Punkt ist offenbar mißverständlich gewesen:

H. Zoster ist für Gesunde ab 60 und wird zweimal gegeben im Abstand von 2 bis 6 Monaten. Und es ist richtig, dass das für Sie noch nicht zutrifft. Und da Sie erst die vierzig erreicht haben, ist diese Impfung für Sie noch nicht fällig. (Da habe ich mich etwas vertan.) Aber es könnt sein, dass Sie mit Ihrer 

Für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (die Liste habe ich aufgeführt) soll ab 50 geimpft werden. Soweit sind Sie aber tatsächlich auch noch nicht.

Dass ich die DDR gemerkt habe, hat mich gefreut.

Mit freundlichen Grüßen - und vielleicht machen wir mal ne Pause

Dr. Jan Leidel

 

 

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