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Hepatitis B - Meldepflicht bei reinem Verdacht?

Kategorie: Infektionen » Expertenrat Infektions- und Reisemedizin | Expertenfrage

14.10.2022 | 16:00 Uhr

Guten Tag Zusammen,

 

Kurz zu mir: Ich leide unter einer Angststörung und bilde mir ein, Hepatitis B haben zu können. Allerdings habe ich überhaupt keine Symptome.

Wenn ich mit einem Arzt über diese Vermutung rede, könnte er mich zu einem Test zwingen? Oder greift die Meldepflicht nur bei einem akuten Krankheitsverdacht?

 

Vielen Dank für die Auskunft im Voraus und beste Grüße 

 

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Bisherige Antworten
Experte-Leidel
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14.10.2022, 17:00 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat. Auch in einem Rechtsstaat können Pflichten bestehen und mit Zwang durchgesetzt werden. Wenn z. B. die Pocken zurückkämen, müssten Sie entsprechende Untersuchungen dulden.

Das gilt aber nicht für die Hepatitis B. Eine Zwangsuntersuchung auf Hepatitis B gibt es bei uns nicht.

Wenn allerdings ein Arzt (ohne Zwang) z. B. im Rahmen einer Untersuchung das Vorliegen einer Hepatitis feststellt, muss er dies dem Gesundheitsamt melden. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an akuter Virushepatitis namentlich meldepflichtig.

Aber das trifft ja auf Sie alles nicht zu. Insofern müssen Sie sich da keine Sorgen machen.

Allerdings sollten Sie - wenn Sie tatsächlich an einer Hepatitis B erkrankt wären - der Meldung an das Gesundheitsamt zustimmen. Es wäre sicher nicht in Ihrem Sinn, andere Menschen anzustecken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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14.10.2022, 17:08 Uhr
Kommentar

Hallo Herr Dr. Leidel,

 

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

 

Dazu eine Rückfrage: Reicht meine Vermutung (auf meiner Angststörung basierend) dazu aus, das ein Krankheitsverdacht besteht?

 

Vielen lieben Dank und beste Grüße 

Experte-Leidel
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14.10.2022, 17:18 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Nein. rechtlich gesehen reicht Ihre Vermutung nicht aus.

Aber vielleicht sollten sie ihren Arzt einmal darauf ansprechen.

Mit freundlichen grüßen

Dr. Jan Leidel

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