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MMR Impfstoff

Kategorie: Allgemeinmedizin » Expertenrat Impfungen | Expertenfrage

04.02.2020 | 11:15 Uhr

Guten Tag,
Ich habe folgende Frage zum Thema Impfstoff MMR.

Inhaltsstoff Neomycin.

Laut Fachinformation nur für lokale Anwendung vorgesehen. Bei systemischer Anwendung Schädigung des Gehörs und der Nieren.Ebenso besteht die Gefahr eines anphylaktischen Schockes. Quelle https://www.gelbe-liste.de/wirkstoffe/Neomycin_751

Jetzt meine Frage; Handelt ein Arzt fahrlässig, wenn er trotz Fachinformation und entgegen der angegeben Konraindikation Neomycin in Form einer Injektion verabreicht!? Auch, wenn es "nur" ein Bestandteil ist?

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Experte-Leidel
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04.02.2020, 16:23 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

für die Herstellung der MMR-Impfstoffe werden die attenuierten (abgeschwächten, nicht mehr krank machenden) Viren in Zellkulturen vermehrt. Wenn in diesen Zellkulturen eine Infektion durch Bakterien erfolgt, muss man alles verwerfen und von vorne anfangen. Daher wird diesen Zellkulturen eine geringe Menge Neomycin zugesetzt. Der fertige Impfstoff wird so weit wie möglich gereinigt. Aber er kann dennoch "Spuren von Neomycin" enthalten.

Dabei handelt es sich also um "Spuren", um sehr, sehr viel geringere Mengen als in einem antibiotischen Arzneimittel. Dennoch wird in den Fachinformationen der Hersteller darauf hingeweisen, dass Menschen mit einer Neomycin-Allergie entsprechend überwacht werden müssen.

Natürlich sind diese Impfstoffe zugelassen, was bedeutet, dass der impfende Arzt sie auch anwenden kann und dabei selbstverständlich nicht "fahrlässig" handelt, sondern entsprechend der ärztlichen Kunst Menschen vor vermeidbaren nicht ungefährlichen Infektionen schützt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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