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Antikörpertest + 1 Impfung

Kategorie: Allgemeinmedizin » Expertenrat Impfungen | Expertenfrage

23.12.2021 | 16:24 Uhr
Hallo,
 
 
gerne hätte ich eine Erklärung zur Tabelle 5 des Beschlusses der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Genauer gesagt um die Grundimunisierung nach dem Nachweis spezifischer Antikörper. 
Meines Verständnisses nach muss ich mir nur 1 Impfung spritzen lassen um grundimunisiert zu sein, da ich einen positiven Befund spezifischer Antikörper durch ein nach DIN EN ISO 15189 akkreditiertes Labor erhalten habe (ohne PCR-Bestätigung während der Erkrankung: siehe Anhang) "Hinweis auf eine bestehende oder durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2,
bzw. Zustand nach Impfung."
Mein Impftermin ist bereits diesen Sonntag. 
 
Hier noch besagte Quellen:
 
(PDF)
Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung,
"Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum
Zeitpunkt der Infektion  oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion
beweisen."
 
Mit Antikörpertest zum schnellen Impfschutz: Was bringt Spahns Vorhaben?,
"Einerseits gilt man mit einem positiven Antikörpertest als so immun, dass nur noch eine Impfung nötig ist. "
 
Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2,
"Bei der Bestimmung spezifischer Antikörper sollten bevorzugt quantitative Tests mit hoher Spezifität für SARS-CoV-2 zur Anwendung kommen. IgG-Antikörper sind hinsichtlich ihrer Spezifität und Aussagekraft dem Nachweis von Gesamt-AK (IgA, IgG und IgM) eindeutig überlegen."
 
Immunität: Wann gelte ich als geschützt gegen COVID-19? 
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/basisinformationen/wann-gelte-ich-als-geschuetzt-gegen-covid-19/
(Tabelle 1: Schutz gegen COVID-19 durch vollständige Impfung)
 
Mit freundlichen Grüßen 
 

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Bisherige Antworten
Experte-Leidel
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25.12.2021, 12:12 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag,

auch ich habe einige Zeit gebraucht, bis ich den von der STIKO gemachten Unterschied zwischen PCR-Nachweis und serologischem Antikörper-Nachweis hinsichtlich des weiteren Vorgehens verstanden habe.

Der Grund ist die Möglichkeit einer Aussage über den Zeitpunkt der Infektion (s. Fußnote 1 auf S. 13 Epi. Bull.)

Wie die STIKO den Punkt 1 umsetzt hat vielleicht etwas Willkürliches, grenzt den Zeitraum aber pragmatisch ein.

Ich wünsche Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und verbleibe

mit freundlichen Grüßen 

Dr. Jan Leidel

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