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Diagnose

Kategorie: Allgemeinmedizin » Expertenrat Hals, Nase, Ohren | Expertenfrage

11.11.2020 | 15:04 Uhr

Hallo,

ich bin auf der Arbeit ein wenig eingeschränkt  und gewissermaßen eingeschränkt, was aber meine Arbeit per se nicht beeinflusst. Die Betriebsärztin fordert nun von mir, dass ich die Diagnose des Facharztes vorlege. Darf Sie das? Muss ich ihr das vorlegen?

Auch wenn es keine medizinische Frage an sich ist, wäre ich sehr Dankbar über eine Fachmännische Antwort. Nach Möglichkeit mit einem Paragraphen, wo es beschrieben ist.

Herzliche Grüße und Dank im Voraus

tpo

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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12.11.2020, 09:43 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

es kann bei Ihnen arbeitsvertrgalich festgehalten sein, dass Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden. Hierfür sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen.

Betriebsärzte unterliegen jedoch, wie jeder andere Arzt auch, der ärztlichen Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Eine etwaige Weitergabe der erlangten Informationen an den Arbeitgeber ist zwar möglich, setzt jedoch stets die Einwilligung von Ihnen voraus.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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12.11.2020, 15:26 Uhr
Kommentar

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Es geht nicht um eine Eignungsuntersuchung. Es geht um eine Krankheit, die meine Arbeit NICHT beeinträchtigt. Ich darf nur gewisse Räume nicht betreten, was nicht schlimm ist, da ich die Arbeit woanders ausführen kann.

Vom Arzt habe ich eine Bescheinigung darüber, dass ich aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Räume, mit bestimmten Stoffe nicht betreten darf. Es steht keine Diagnose und kein Befund drauf.

Die Betriebsarzt fordert mich nun auf, eine Diagnose bzw Befund vom ausstellenden Arzt vorzulegen.

Ich bin mir sicher, dass sie es nicht verlangen darf.

Bitte um ihre Espertise.

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12.11.2020, 15:26 Uhr
Antwort

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Es geht nicht um eine Eignungsuntersuchung. Es geht um eine Krankheit, die meine Arbeit NICHT beeinträchtigt. Ich darf nur gewisse Räume nicht betreten, was nicht schlimm ist, da ich die Arbeit woanders ausführen kann.

Vom Arzt habe ich eine Bescheinigung darüber, dass ich aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Räume, mit bestimmten Stoffe nicht betreten darf. Es steht keine Diagnose und kein Befund drauf.

Die Betriebsarzt fordert mich nun auf, eine Diagnose bzw Befund vom ausstellenden Arzt vorzulegen.

Ich bin mir sicher, dass sie es nicht verlangen darf.

Bitte um ihre Espertise.

Lifeline Gesundheitsteam
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12.11.2020, 15:37 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

Leider ist es uns nicht gestattet, Ihnen via Internetforum eine medizinrechtliche Beratung zukommen zu lassen.

Ggf. will der Betriebsmediziner überprüfen, ob die Diagnose sich auch auf andere Bereiche bezieht. Fragen SIe am besten einfach einmal nach, warum die Diagnose benötigt wird.

Aufgrund der Schweigepflicht können SIe dem Betriebsmediziner Ihre Diagnose nennen, er darf sie ja ohne ihr Einverständnis niemandem auf keinem Wege mitteilen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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12.11.2020, 15:50 Uhr
Kommentar

Ok, das ist ja nun sehr diplomatisch ausgedrückt.

Meine Frage war lediglich darauf bezogen, ob er es verlangen darf oder nicht. Ganz unabhängig von den Gegebenheiten.

Trotzdem Danke für ihre Zeit

Lifeline Gesundheitsteam
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12.11.2020, 16:05 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

wir raten Ihnen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Mit diesem können Sie die Gesamtsituation besprechen und das weitere Vorgehen planen. Dieser wird Ihnen auch auf Ihre aktuell Situation bezogen sagen können, was der Betriebsmediziner darf und was nicht.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ih Lifeline Gesundheitsteam

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