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Fehlgeburt, neue Schwangerschaft Risiko Ss?

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Frauenheilkunde | Expertenfrage

16.10.2019 | 12:40 Uhr

Hallo, 

Ich hatte eine fehlgeburt und damals trotz Tätigkeit im Büro ein Beschäftigungverbot. Ist es so dass ich automatisch in der neuen SS wieder ein Beschäftigungsverbot aufhrund Risiko Ss wegen der vorigen Fehlgeburt bekomme? Trotz Tätigkeit im Büro vom Hausarzt 

 

LG 

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Experte-Warm
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16.10.2019, 15:05 Uhr
Antwort von Experte-Warm

Hallo, nach Mutterschutzgesetz §§ 3 - 6 (zuletzt Okt. 2012) kann Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen werden, wenn Gesundheit  und Leben von Mutter  und/oder Kind gefährdet sind. Es wird zwischen generellen und individuellen Beschäftigungsverbot unterschieden. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf die SS  zurückzuführen sind( z.B. Mehrlinge, Zervixinsuffizienz, Gefahr einer Frühgeburt, Büroarbeit wegen langer sitzender Tätigkeit)  käme letzteres in Betracht. Das kann partiell (weniger Stunden tgl.) oder total ausgesprochen werden. Es muss hier zwischen Beschäftigungsverbot  oder Krankschreibung abgewogen werden. Das entscheidet der  bsehandelnde Arzt, auch in Ihrem Fall, keine Automatik. Der begründet auch das Beschäftigungsverbot schriftlich (darf jeder niedergelassene Arzt) .

Liebe Grüße PD Dr.Warm 

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