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Epi Pevaryl und Clotrimazol gleichzeitig anwendbar?

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Frauenheilkunde | Expertenfrage

15.02.2022 | 21:57 Uhr

Guten Abend liebe Experten, 

ich hatte vor kurzem eine Blasenentzündung, welche dank 10-tägiger Antibiotikagabe wieder ausgeheilt ist. Aufgrund des Antibiotika habe ich nun einen Scheidenpilz. Nachdem dies fast schon abzusehen war, hat mir meine Frauenärztin auch vorsorglich gleich Clotrimazol AL 2% verschrieben.

Wegen eines Hautpilz (Brust und Achsel) muss ich mich derzeit auch mit Epi Pevaryl P.v. 1% behandeln.

Beide Mittel sind zwar gegen Pilzerkrankungen, haben jedoch unterschiedliche Wirkstoffe. Kann ich trotzdem beides parallel anwenden oder sollte ich erst die Behandlung mit Epi Pevaryl abschließen (diese geht noch bis einschließlich Donnerstag)?

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Schon im Voraus herzlichen Dank und noch einen schönen Abend!

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Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
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16.02.2022, 07:03 Uhr
Antwort von Expertin-Grüne

Hallo 

ja, die zeitgleiche Anwendung ist möglich, man könnte jedoch natürlich auch an den betroffenen Körperstellen denselben Wirkstoff verwenden. Vielleicht haben es unterschiedliche Ärzte verordnet?

viele Grüße
Dr. Grüne

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16.02.2022, 07:57 Uhr
Kommentar

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ja, Epi Pevaryl wurde mir vom Hautarzt verordnet. Clotrimazol habe ich vom Frauenarzt. Ich habe aber vom Hautarzt tatsächlich auch noch ein Cloderm liquid 1% Pumpspray für die anschließende Weiterbehandlung bekommen. Der Wirkstoff ist hier auch Clotrimazol. 

Expertin-Grüne
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16.02.2022, 20:42 Uhr
Antwort von Expertin-Grüne

Hallo

prima, dann können Sie ja bei einem Wirkstoff bleiben.

viele Grüße
Dr. Grüne

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16.02.2022, 21:29 Uhr
Kommentar

Guten Abend, 

tut mir leid, dass ich jetzt noch einmal nachfragen muss. Ich bin etwas unsicher. Es spricht nichts dagegen, wenn ich das Epi Pevaryl noch zu Ende nehme und gleichzeitig aber auch schon mit Clotrimazol gegen den Scheidenpilz beginne, oder?

Schönen Abend noch und viele Grüße!

Expertin-Grüne
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16.02.2022, 22:37 Uhr
Antwort von Expertin-Grüne

Hallo

nein, es spricht nichts dagegen.

viele Grüße
Dr. Grüne

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17.02.2022, 08:27 Uhr
Kommentar

Ganz lieben Dank für Ihre Nachricht!

Expertin-Grüne
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17.02.2022, 20:49 Uhr
Antwort von Expertin-Grüne

Gern. Alles Gute!

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