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Bruch des Seitenarms bei Gold T Mini von eurogine

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Frauenheilkunde | Expertenfrage

14.03.2020 | 23:04 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem kürzlichen Entfernen meiner Kupferspirale Gold T Mini (Legedatum: 19.10.17 / Ziehdatum: 13.03.20) kam es zum Bruch eines Seitenarmes, der nun in der Gebärmutter verblieb.

Die Frauenärztin teilte mir mit, dass es sich hier um einen Herstellerfehler handle; im Nachhinein fand ich folgende Informationen hierzu vom Hersteller: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Kundeninfos/DE/05/2019/01783-18_kundeninfo_de.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Meine Chargennummer ist laut Rechnung IFN 2017215, woraus ich leider nicht schlau werde. Laut Schreiben seien offiziell betroffene Chargennummern bspw. 0216 und 0217.

Eine offizielle Rückrufaktion fand hier anscheinend nicht statt (mir war dieser Sachverhalt komplett neu!), obwohl ich Informationen dazu fand, dass das BfArM dies forderte:

"Das BfArM hat dazu entschieden, dass die Maßnahmen des Herstellers nicht angemessen seien. Das Bonner Institut teilte mit, dass zusätzlich zu den getroffenen Maßnahmen Gynäkologinnen und Gynäkologen „mittels Kundeninformationsschreiben“ dazu angehalten werden sollten, „die Trägerinnen aktiv einzubestellen, um eine Aufklärung sicherzustellen, die korrekte Lage des IUPs zu prüfen und individuell die beste medizinische Entscheidung zu treffen“." Quelle: https://www.merkur.de/verbraucher/rueckruf-verhuetung-verhuetungsmittel-schwangerschaft-bruchgefahr-spirale-zr-13363154.html

Laut Frauenärztin soll ich nun abwarten, ob der Seitenarm mit der nächsten Periode von selbst ausgestoßen wird, ansonsten stehe im schlimmsten Falle eine "kleine OP" an; ich schätze, damit ist eine Ausschabung gemeint.

Nun meine Fragen:

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz mit dem Hintergrund, dass der Herstellerfehler bekannt war, und es trotzdem keinen aktiven Rückruf des Produktes gab? Evtl. weitere Schäden ergeben sich hier ja auch durch eine mögliche Ausschabung. 

Zudem würde ich mich gerne mit den Nutzern Cooki1990 und Gold-T in Verbindung setzen, da diese ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Welche Schritte muss ich hier gehen?

 

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Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
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15.03.2020, 07:56 Uhr
Antwort von Expertin-Grüne

Hallo

offenbar war das eine andere Charge mit demselben Problem.
Wenden Sie sich an den Hersteller, ggf. unter Einbeziehung eines Anwaltes oder einer Verbraucherschutzorganisation, für den Fall, dass das abgebrochene Teil nicht von allein ausgestoßen wird und Sie sich einer Ausschabung unterziehen müssen.

viele Grüße
Dr. Grüne

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