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Frage ob man da hätte nach schneiden müssen

Kategorie: Haut-Haar-Nägel » Expertenrat Dermatologie | Expertenfrage

30.12.2021 | 18:06 Uhr

Hallo, ich habe hier folgenden Befund vorliegen: Histologischer Befund zu 1: stärker pigmentierter melanozytärer Naevus mit Spindelzellen die bei deutlich verbreiterter Epidermis in der Basalzone zu gut umschriebenen Nestern gelagert sind. Im oberen Korium kleiner werdende Spindelzellen und geringes Begleitinfiltrat. Kein Anhalt für Bösartigkeit. Diagnose zu 1: Pigmentierter Spindelzellnaevus (Reed Naevus, pigmentierter Spitz Naevus ICD-O M8772/0; ICD-10 D22.9 Postskriptum zu 1: Die Veränderung reicht nach den vorliegenden Schnittpräparaten an den einen seitlichen Resektionsrand Histologischer Befund zu 2: Verbreiterte stellenweise papillomatöse Epidermis. Melanozytärer Naevus mit Nestbildung an der Junktionszone und im oberen Korium. Kein Anhalt für Bösartigkeit Diagnose zu 2: Papillomatöser Naevuszellnaevus vom Compound Typ ICD-O M8760/0;ICD-10 D22.9 Postskriptum zu 2: Resektionsränder in den vorliegenden Schnittpräparaten frei Was genau bedeutet das? Kein Anhalt für Bösartigkeit steht ja bei beiden, das bedeutet alles gutartig oder? Was bedeutet das hier mit den Resektionsrändern bzw. dem Resektionsrand. Ich verstehe das so: Da beides nicht bösartig war dann ist es egal wie weit die Veränderungen und ob die Veränderungen in den Rändern bzw. dem Rand sitzen oder? Kann es aber sein dass da trotzdem was im Rand steckte wenn nicht genug Drumherum geschnitten wurde? Mich irritiert das mit Resektionsränder frei und reichen an den einen seitlichen Resektionsrand. Der Befund ist von 2002 ich weiß ist sehr lange her aber ich habe das aufgehoben und wollte es einfach mal erklärt haben, hebe alles auf, da ich eine lange Endometriose Odysee hinter mir habe bin ich jetzt irgendwie verunsichert. 

Wie kann man denn sicher sagen dass das guarrig ist wenn der eine nicht sicher entfernt wurde. Könnte es nicht sein dass in der Haut was noch drinenn blieb das bösartig ist/ war?

Ich meine da wurde nichts nachgeschnitten sondern es so belassen. Mir wäre lieber wenn da steht das bei beiden die Resektionsränder frei sind. Aber ist ja nur bei dem einen so. Klar soweit man das sah nichts bösartiges entfernt aber bei dem einen geht es an den einen seitlichen Resektionsrand und ist somit nicht sicher entfernt worden. Kann der in der Haut verbleibende Rest bösartig sein oder ist das unwahrscheinlich?

Es ist lange her von 2002 aber jedes Mal wenn mir das in die Hände fällt denke ich drüber nach.

Danke 

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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31.12.2021, 10:20 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo Erzieherin,

zunächst einmal gibt es in diesem histologischen Befund keinen Anhalt auf Malignität, dh es wurden keine entarteten Zellen gefunden. 

Wenn der Schnittrand frei ist, bedeutet das nur, dass der Nävus nicht bis an den Schnittrand herangereicht ist, sondern dass das Präparat größer war als der Nävus selbst. Wenn die Zellen bis an den Schnittrand heranreichen, bedeutet das nur, dass der Nävus an dieser Stelle bis an den Rand des Präparates reicht. Es ist eine reine Beschreibung.

Hätte es bei Ihnen auch nur den geringsten Anhalt dafür gegeben, dass die Nävi maligne Zellen enthalten, wäre bei nicht freien Schnitträndern nachreseziert worden. Da bei Ihnen die Befunde jedoch gutartig waren, war dies nicht notwendig.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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31.12.2021, 16:22 Uhr
Kommentar

Es ist doch aber an der einen Stelle nicit vollständig entfernt worden wie kann man denn dann sagen dass alles guaätartig ist. 

Bei dem einen sind die Ränder frei heiss vollständig entfernt.

Das andere ist doch aber nicht vollständig entfernt worden oder wenn es an den einen seitlichen Resektionsrand ging. 

Man könnte also sagen es wurde zu dicht bei dem wo es an den Ranf ging geschnitten und zu wenig Abstand gelassen oder 

Also kann es ja sein dass da noch restliche Zellen in der Haut verblieben sind. Ich habe nach der OP den Hautarzt gewechselt. Ich meine es wurde nichts nachgeschnitten. Ausser ich habe das versäumt machen zu lassen. Der Bericht wäre mich für deutlich entspannter wenn bei beiden die Ränder frei wären. Klar was raus ist war guartig aber an dem einen halt nicht so dass auch da die Ränder frei waren.

Denke aber andererseits auch dass wenn es bösartig gewesen wäre also ein Rest in der Haut und ich hätte etwas versäumt nachschreiben zu lassen dann wäre ich jetzt nicht mehr am Leben.

Lifeline Gesundheitsteam
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01.01.2022, 10:48 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo Erzieherin,

sollte ein Nävus maligne sein, ist er meist nicht nur in wenigen außenliegenden Zellen nachweisbar.

Sie können sich gerne bei weiteren Sorgen gerne bei Ihren Hautarzt vorstellen und ihn um seine Einschätzung bitten. Er kann Sie dann auch nochma untersuchen und sich die Stellen anschauen. 

WIr hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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