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Maskenpflicht

Kategorie: Infektionen » Expertenrat Coronavirus-Infektionen | Expertenfrage

30.09.2022 | 11:43 Uhr

Hallo!

Ab Oktober gibt es ja eine neue Corona Verordnung für Baden-Württemberg

Muss man da eigentlich wieder beim Friseur eine FFP2 Maske tragen?

Habe das nirgends gelesen

Bis jetzt habe ich beim Friseur seit dem es keine Maskenpflicht mehr gibt eine OP-Maske getrgen. Das ist für mich angenehmer

Ohne Maske möchte ich nicht sein

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Experte-Leidel
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30.09.2022, 13:25 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag Christi_2335,

ich habe für Ihre Frage folgende Angaben gefunden:

(1) Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

  1. in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht,
  2. für Personal in 
    1. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen,
    2. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
    3. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    4. Dialyseeinrichtungen,
    5. Tageskliniken,
    6. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis e genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
    7. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
    8. Rettungsdiensten,
      soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht,
  3. in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

(2) Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt

  1. für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  3. für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen,
  4. sofern das Tragen einer medizinischen Maske aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist oder
  5. sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

Auch wenn die Friseure nicht ausdrücklich genannt werden, könnte man ja sozusagen freiwillig eine FFP2-Maske tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

 

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