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Krankschreibung wegen Schönheits-OP?

Kategorie: Schönheitsoperationen » Forum Schönheitsoperationen

23.02.2004 | 01:41 Uhr

Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage an alle Berufstätigen: Wie habt Ihr das mit der Krankschreibung gemacht? Wenn jemand Atemprobleme hat und sich also einem medizinisch notwendigen Eingriff unterzieht, dürfte da kein Problem bestehen. Aber wie ist es, wenn man sich offensichtlich noch verschönern läßt? Man ist ja dann länger krankgeschrieben, als es bei z.B. nur Septum oder Nasenmuscheln Korrektur wäre. Habt Ihr anschließend/stattdessen Urlaub genommen? Hat Euer Arbeitgeber was bezüglich der Krankzeit gesagt? Mich würde interessieren, ob man da rechtlich Probleme bekommen kann, wenn man länger ausfällt weil man sich die Nase nicht nur verbessern, sondern auch verschönern hat lassen (ohne dass man deswegen psychische Probleme gehabt hätte oder so...).
Wär nett, wenn Ihr mir Eure Strategien sagen könntet. Danke!

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23.02.2004, 03:18 Uhr
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ich habe gelesen, dass es neuerdings ein Urtei des BG gibt, dass bei solchen OP auch eine Krankschreibung anerkannt wird.
Grüße
Kira

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23.02.2004, 04:14 Uhr
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Hallo,

ich wurde medizinisch/kosmetisch an der Nase operiert und habe einen Krankenschein bekommen. Es war auch ganz offensichtlich, dass meine Nase total verändert wurde. Mein Arbeitgeber hat aber nichts bezügl. der Krankschreibung gesagt. Ich habe ihm die Sache als medizinisch notwendig verkauft, was ja auch zum Teil stimmte. Ich hätte allerdings auch Urlaub genommen, wenn es anders nicht gegangen wäre.

L.G. H.

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23.02.2004, 05:43 Uhr
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Hallo, auch ich habe auf der homepage eines Chirurgen gelesen, dass der Bundessozialgerichtshof in Kassel eine Krankschreibung wg. Schönheits-OP für zulässig hält. Leider konnten mir die drei Chirurgen , die ich wegen einer Nachkorrektur aufgesucht habe, das nicht bestätigen. Deine Krankenkasse wird dir dazu bestimmt mehr sagen können.
Übrigens kann sich dein Operateur auch etwas einfallen lassen, um dich krank zu schreiben. Hat er dir das nicht angeboten?
Schließlich bist du ja tatsächlich einige Tage nicht arbeitsfähig!

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23.02.2004, 11:06 Uhr
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Was das Einfallen betrifft betreffend einer Krankschreibung ohne Krankheit -
das fällt schlicht und ergreifend unter Betrugstatbestand..

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24.02.2004, 01:44 Uhr
Antwort

(Fragestellerin)
Also mir sagte er halt, er könne mich ohne Weiteres zwei Wochen krankschreiben. Ich weiß halt von zwei früheren OPs (einaml nur Septum, anderes Mal mehr), dass ich mit einem Gips im Gesicht nicht wirklich am PC arbeiten kann. Stört einfach die Konzentration. Aber hätte ich nur noch Splints drin (bleiben glaub 10 Tage), dann wäre ich nach einer Woche ja schon so halbwegs in der Lage, wieder was zu machen. Ich hab halt ein schlechtes Gewissen, wegen der Schönheitssache nochmal ne Woche draufzupacken. Andererseits kann man es ja trotzdem versuchen, und wenn einer was sagt, dann halt doch Urlaub nehmen... Danke für Eure Antworten.

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