Hallo
Ich habe 9 Tage ehr die Mutter Kind Kur abgebrochen, mit Absprache der Klinikleitung.
Nun habe ich von derKur Klinik eine Rechnung bekommen von fast 1600 Euro die ich bezahlen soll, da ich die Kur abgebrochen habe. Dies habe ich zur KK geschickt mit der Begründung,so wie ich es der Klinikleitung vorgetragen habe.
Meine Tochter 4jahre alt, hat dort in der Betreuung nur geweint,wenn ich sie dort hin gebracht habe, hat sie sich an mich geklammert weil sie dort nicht hin wollte. Sie hat dort nichts gegessen.Abends wenn es ins Bett ging hat sie bis Mitternacht geweint, bis sie vor Erschöpfung einschlief.
Mein Sohn (Autist),war sowas von gereizt und genervt, das er so aggresiv wurde das er einen Jungen die Nase blutig gehauen hat.
Die Aggresionen lies er auch dann an seine Schwester aus, ich konnte ihn keine Minute aus den Augen lassen.
Wenn ich meine Kinder um 15:30 Uhr von der Betreuung abgeholt habe,bin ich immer sofort mit ihnen in den Park gegangen damit sich mein Sohn auspauern konnte, danach sind wir ine Stadt, etwas essen gegangen weil sie dort nicht gegessen haben.
Die Betreuung ging von 8:15 bis 15:30 was für meine Kinder sehr lange war.Zwischendurch durften wir Eltern dort nicht die Kinder besuchen, das haben sie nicht gerne gesehen.
Wie ist das jetzt muß ich wegen des Kur Abbruches die Kosten selbst tragen (laut Rechnung von der Kur Klinik).
Ich war mehr mit den Gedanken bei meinen Kinder, als bei meinen Therapien. Meine Nerven lagen blank.
Mutter Kind Kur abgebrochen wer zahlt
Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage
Antwort
Guten Tag, Heike,
Da Sie die Kur aus nach meinem Empfinden triftigen Gründen abgebrochen haben, gehe ich davon aus, dass die Rechnung der Kurklinik zu unrecht gestellt wurde. Es ist ferner auch nicht Sinn der Sache, eine Kur bis zum Schliß durchzuziehen, wenn durch die Begleitumstände der Kurerfolg zweifelhaft ist. Außerdem wäre es angebracht gewesen, daß die Klinikleitung Sie auf eventuelle Forderungen hinweist. Ich empfehle Ihnen daher, ggf. mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gegen diese Forderung durch die Klinik vorzugehen.
Viele Grüße
Jan Lorenz