Sehr geehrter Herr Lorenz,
Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr.
Ich habe folgende Frage: Meine Mutter, deren Eltern beide unter schwerer Osteoporose litten, bekam in der Folge einer Kortisontherapie und (selbst bezahlten) Knochendichtemessung mit Diagnose Osteopenie zwei Medikamente vom behandelnden Orthopäden verordnet:
* Alendronsäure 70 mg-Tabletten, diese Verordnung erfolgte über normales Kassenrezept
* Dekristol 20 000 I. E.-Weichkapseln, dieses Medikament wurde auf Privatrezept verordnet, so dass meine Mutter es selbst bezahlen musste
Nach Rücksprache mit ihrer Krankenkasse kann auch Dekristol 20 000 I. E. unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenrezept verschrieben werden, dies müsse der Arzt entscheiden. Diese Aussage ist für uns nicht nachvollziehbar, zumal der Arzt das Medikament im Zusammenhang mit der Verordnung von Alendronsäure 70 mg für erforderlich hielt.
Welcher Voraussetzungen bedarf es denn, damit die Kosten für Dekristol 20 000 I. E. von der Krankenkasse übernommen werden können? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn das Privatrezept bereits eingelöst wurde?
Vielen Dank für Ihren Rat.
Beste Grüße
Amelie
Erstattungsfähigkeit Medikament
Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage
Antwort
Guten Tag,
Es ist in der Tat so, dass die Krankenkasse ärztlich verordnete Medikamente, die auf Kassenrezept (nicht wie in Ihrem Fall auf Privatrezept) verordnet werden, auch übernimmt. Die Verordnung auf Kassenrezept dient quasi als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt. Im Nachhinein kann man aus meiner Sicht keine Kostenerstattung mehr erzielen, da der Nachweis für die medizinische Notwendigkeit in Form eines Kassenrezepts nicht vorliegt.
Im Übrigen trat zum 01.01.2011 ein neues Arzneimittelgesetz in Kraft. Möglicherweise enthält dieses auch neue Regelungen hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit von Dekristol. Diesbezüglich kann ich Sie nur an Ihren behandelnden Arzt verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lorenz