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Backenzahn abgebrochen: Kostenübernahme?

Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage

25.02.2010 | 04:50 Uhr

Hallo, meine letzte Zahnärztin war leider nicht so der talentiert. Bei einem kleinen Loch habe ich dieses mit einer Kunststofffüllung auffüllen lassen, die dann wieder rausviel und dann wieder erneuert werden musste (natürlich musste ich die 2. Füllung auch zahlen). Da sie aber beim 2. Mal soviel weggebbohrt hatte ist ein Stück des Zahns abgebrochen, da die nun zu dünne Seitenwand dem Druck, welcher von den anderen Zähnen auf diese einwirkte, nicht standhielt.

Nun hat sich die Füllung genau dieses Zahnes gelöst und ich habe Schmerzen und ehrlich gesagt ziemliche Angst vor den Kosten (muss zu einem anderen Zahnarzt; ich war die letzten vier Jahre nicht, weil ich mir es nicht leisten konnte, da ich studiere und auf Amalgam sehr empfindlich reagiere).

Was wird auf mich zukommen (neben den Kosten für die Füllung)?
Kann ich verlangen, dass mein neuer Arzt einfach den Rest der Füllung entfernt und das abgebrochene Stück ignoriert??

Ich bin nach dem Studium auch nur Praktikantin und bekomme im Monat 400,- € + Kindergeld und kann mir also wieder nicht sehr viel leisten und wenn die Behandlung über 100,- kostest (wobei 100 eigentlich für mich schon nicht zahlbar sind), kann ich das die nächsten Monate nicht machenlassen. Aber ich habe Schmerzen und muss!!

Sorry für den langen Text, ich wollte die Umstände erklären, falls das etwas an den Kosten ändert (ich kann ja nichts dafür, dass der Zahn abgebrochen ist).

Also was kommen in meinem Fall für Kosten auf mich zu?

Danke.

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27.02.2010, 10:44 Uhr
Antwort

Guten Tag,

Die Kosten für die Zahnarztbehandlung werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt ebenfalls fpür ein entsprechendes Füllmaterial aus Amalgam. Zusatzkosten entstehen immer dann, wenn Sie eine von der Regelversorgung abweichende Versorgung wünschen. In Ihrem Fall wäre dies halt die Kunststofffüllung. Könnten Sie allerdings die Unverträglichkeit von Amalgam nachweisen, hätten Sie auch Aussicht auf Kostenübernahme einer Kunststofffüllung. Da es verschiedene Füllmaterialien gibt, kann ich an dieser Stelle keine Preisangaben vornehmen. Dies sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt besprechen, der Sie bei der Wahl eines zweckmäßigen Füllmaterials am besten beraten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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