Hallo,
ich habe eben schon eine Frage bzgl. der Begutachtung eingestellt.
Diagnose war Berstungsfraktur LWK1. Der Bruch wurde in zwei OPs versorgt, ich habe nun eine Versteifung von LWK2-BWK12.
Jetzt würde ich gern noch wissen, wie es mit den Aussichten nach so einer Verletzung aussieht. Meine Probleme beziehen sich hauptsächlich auf dem Bereich UNTER der operierten Stelle. Dort habe ich oft Schmerzen. Der Physio meinte, dass dies relativ normal ist, weil der Bereich jetzt einen Teil der Bewegung des versteiften Bereiches übernehmen muss. Heisst das, dass sich die Schmerzen sich nach einer Umstellungsphase (wann?) bessern müssten?
Danke und viele Grüße
Bonnie
Beschwerden nach LWK Fraktur
Kategorie: Knochen-Gelenke » Expertenrat Rückenschmerzen | Expertenfrage
Antwort
Sehr geehrte/r Bonnie,
vielen Dank für Ihre beiden Mails vom 28.03.08.
Meine Beratung bezieht sich nicht auf Versicherungsfragen. Bitte erlauben Sie mir als Erläuterung für Sie den Hinweis darauf, dass die Invalidität nach einem Unfall nicht danach bemessen wird, was bei dem Unfall verletzt worden ist, sondern welche funktionelle Störungen danach verbleiben. Wichtig ist, dass die Fristen nach den Vorschriften des Unfallversicherers eingehalten werden. Dazu ist es unabdingbar, dass Sie den Versicherungsvertrag noch einmal ansehen und sich von Ihrem Versicherungsberater diese Fristen erläutern lassen. Ihr Versicherungsberater sollte darin über ausreichende Erfahrung verfügen und kann Ihnen an Ihrem konkreten Beispiel zeigen, wie kompetent er ist. Da weder Arm noch Bein betroffen sind, wird die Invalidität nicht nach der so genannten Gliedertaxe bewertet. Als Maßstab kann gelten, das abhängig von Ihrer Bewegungseinschränkung, von Schmerzen oder Lähmungen etwa eine 10%ige Invalidität (1/10) zu erwarten sind. Diese 10% bezieht sich auf die Versicherungssumme bei Invalidität (nicht bei Tod), so dass Sie auf die auszuzahlende Versicherungssumme schließen können. Die von Ihnen erwähnten 20-30% der Versicherungssumme schätze ich definitiv als viel zu hoch ein. Die Vergleichswerte für eine faire Beurteilung können annähert aus Bezugslisten entnommen werden. Diese finden sich in der Fachliteratur für die Begutachtung. Erfahrungsgemäß schätzt der Betroffene seine Invalidität definitiv höher ein. Für die gutachterliche Beurteilung sind in erster Linie messbare Veränderungen entscheidend (wie weit kann sich der Verletzte bücken, wie weit kann er den Rumpf nach hinten lehnen, wie weit kann er den Rumpf drehen, was vermag er zu heben, hat er Lähmungen oder schwere Gefühlsstörungen).
Entscheidend ist die Frage, ob Sie vor Ihrem Unfall und vor den Operationen bereits in dem Bereich unterhalb der Lendenwirbelsäule Beschwerden gehabt haben. Die Ursache dieser Beschwerden kann vielfältig sein. Sie kann sowohl in einer muskulären Schwäche, in einer Überlastung einzelner Bandscheiben/Bewegungssegmente oder in einer vorbestehenden Instabilität der Wirbelsäule, z. B. Wirbelgleiten, liegen. Lokale Rückenschmerzen unterhalb des operierten Bereiches bestehen häufig 2-3 Jahre nach dem Unfall noch fort, gehen dann aber auf ein Maß wie vor dem Unfall vorhanden zurück.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen medizinisch und auch bezüglich Ihrer Versicherungsfragen geholfen zu haben und wünsche baldige Genesung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. A. Pingsmann
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