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Sturz auf Baustelle,

Kategorie: Neurologie » Expertenrat Neurologie | Expertenfrage

27.08.2024 | 14:07 Uhr

Als Auszubildender (15 Jahre alt) stürzte mein Sohn im Rahmen seiner Ausbildung durch einen ungesicherten Schacht vom 1. Stock in den Keller  auf den Betonboden. Der ihn anleitende Arbeiter missachtete jegliche Vorsicht, sowohl das der Schacht nicht gesichert wahr, als auch, dass er meinem Sohn befahl er solle sich mit dem Rücken zur Öffnung stellen. Was für ein Wahnsinn, mein Sohn hatte Angst dem Arbeiter zu widersprechen !

Das er den Sturz überlebte grenzt an ein Wunder. Nach einiger Zeiten begann das Stimmenhören, das ihm bis heute jegliche Grundlage ein lebenswertes friedvolles Leben zu führen nahm. Er fühlt sich lebendig begraben, hat keine Kraft, ist nicht belastbar. Die Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Rententräger, Baufirma (Vertuschung)streiten ab dass dieser schwere Unfall nicht die Ursache für seine Behinderung sein soll, na klar, der AG oder BG müßten lebenslang zahlen. Grobe Fahrlässigkeit gegenüber Schutzbefohlenen, aber was hilft das meinem Sohn. Zum Stimmenhören kommt dadurch noch die Depression, so großes Unrecht ertragen zu müssen, nicht nur vorübergehend, nein ein Leben lang. Können Sie mir die Quelle nennen, woher die Gewissheit kommt, dass diese Form der Behinderung durch einen Sturz entstehen kann, wie Sie es auf Ihrer Seite angegeben haben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Danke 

Freundliche Grüße

Gisela G.


27.08.2024 15:43 – Beitrag von der Redaktion bearbeitet.

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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31.08.2024, 13:32 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

wir verstehen, wie belastend diese Situation für Sie und Ihren Sohn sein muss. Wurde denn nach dem Unfall weitere Diagnostik durchgeführt? Ist in einer CT oder MRT des Kopfes irgendein Schaden nachgewiesen worden? Wenn kein struktureller Schaden (also Schaden des Hirngewebes) nach gewiesen werden konnte, ist eine direkte Traumafolge nicht wahrscheinlich.

Wie wurden die Beschwerden Ihres Sohnes denn von einem Psychiater bewertet? Liegt eine Schizophrenie vor?

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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31.08.2024, 17:12 Uhr
Antwort

Die behandelnde Ärztin sagt, dass die Behinderung durch Unfall oder Sturz entstanden sein kann.

Ein CT wurde zu einem späteren Zeitpunkt als dem Tag des Unfallgeschehens gemacht, genau genommen schon zwei CT´s, jedoch wurde uns das Ergebnis nie " verraten " heute ist mir auch klar warum.

Schizophrenie wird immer behauptet, wenn man nicht mehr weiter weiß.

Da mein Sohn diese Bechwerden/Behinderung erst seit seinem Unfall hat, ist dieser auch die Ursache. Aber hier geht es um lebenslange Zahlung von Schmerzensgeld, um Verurteilung wegen Fahrlässigkeit und deshalb bekommt mein Sohn kein Recht. Wie alles in diesem korrupten Staat, wo sich die Politiker nur die eigenen Taschen füllen und deshalb selbst die Justiz bei diesen Lügereien mitmacht. Auch die sogenannten Helfer der Hilfsbedürftigen (Rechtsanwälte) wollen nur ihr Geld und meinen kalt wie Eis, wir haben es ja versucht. So das allerletzte dieser Staat. Das sind doch keine Menschen. Demokratie ??? Der Bürger hat seinen Mund zu halten, dem werden wir schon zeigen was wir mit ihm machen !!!!!!!  Krankenkassenbeiträge erhöhen, auch für die, die nicht faul rumhängen und deshalb übergewichtig ständig Beiträge verprassen, die Umwelt belasten, weil sie zu faul zum Gehen sind, die Liste den Frevel aufzuführen ist endlos. Man braucht nur noch Mittel gegen Brechreiz.  

Lifeline Gesundheitsteam
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05.09.2024, 15:31 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

Wir können Ihren Frust sehr gut nachvollziehen und verstehen, dass Sie sich im Stich gelassen fühlen.
Könnten Sie uns bitte den Link zu der Seite senden, auf der Sie die Behinderung als Folge eines Sturzes bezeichnet haben?
Es ist in der Tat schwierig, einen eindeutigen kausalen Zusammenhang zu belegen. Auch wenn kein organischer Schaden vorliegt, der die derzeitige Symptomatik erklärt, ist es dennoch wahrscheinlich, dass eine psychische Belastung entstanden ist, die ein Risiko für weitere psychische Erkrankungen darstellen kann.
Ob letztlich eine Schizophrenie vorliegt, können wir aus der Ferne natürlich nicht diagnostizieren. Es gibt jedoch relativ verlässliche Kriterien, anhand derer eine solche Diagnose gestellt wird.
Bezüglich der erhobenen Befunde: Diese können Sie auf jeden Fall anfordern, da sie Ihnen zustehen. Im Zweifelsfall sollten Sie dies auch tun.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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