Sehr geehrte Frau Dr.Grüne.Im April hatte ich eine leichte Blutung.Da ich in der Postmenopause bin,ließ ich das natürlich sofort untersuchen.Es wurde ein Ultraschall gemacht und es war alles ok.Es wurden sehr trockene Schleimhäute festgestellt.Im Juli hab ich nochmals kontrollieren lassen.(Auf eigenen Wunsch)Diesen Ultraschall musste ich bezahlen.Jetzt im Dezember erneute Kontrolle per Ultraschall.Dieses Mal brauchte ich nichts zu bezahlen.Meine Frage: Liegt diese Bezahlung/Nichtbezahlung im Ermessen eines Arztes?Denn normal sind das ja Igelleistungen.Mfg
Ultraschall
Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Frauenheilkunde | Expertenfrage
Antwort von Expertin-Grüne
Hallo MaxundPaul,
Ihr Arzt kann pro Quartal nur eine begrenzte Anzahl von Ultraschalluntersuchungen mit der Krankenkasse abrechnen (Leistung budgetiert). Damit muss er also gut haushalten - Diese Untersuchungen müssen den Fällen vorbehalten sein, die medizinisch aus ärztlicher Sicht dringend erforderlich sind.
Kontrollen nach einem zuvor unauffälligen Befund innerhalb weniger Monate zählen normalerweise nicht dazu.
viele Grüße
Dr. Grüne
Antwort
Vielen Dank für Ihre Antwort.Kann es denn sein,dass sie wegen der kleinen Blutung im April den Ultraschall nicht bezahlt genommen hat,obwohl im Juli der Ultraschall unauffaellig war?Kann ich in der Praxis dort wohl noch mal nachfragen,oder ist das unsinnig?Mfg
Antwort von Expertin-Grüne
Hallo MaxundPaul,
so wird es vermutlich sein. Fragen Sie zu den Details in der Praxis nach. Die Begründung im Einzelfall kann Ihnen nur Ihre Ärztin nennen.
viele Grüße
Dr. Grüne
Antwort
Herzlichen Dank und ich wünsche Ihnen von Herzen einen schönen 2.Advent.Liebe Grüße
Antwort von Experte-Warm
Hallo, der Arzt entscheidet. ob einen US-Untersuchung bezahlt werden muss oder nicht. Bezahlt werden muss sie, wenn die Patientin eine solche Untersuchung wünscht. Abrechnen kann der Arzt diese Untersuchung, wenn sie zur Diagnosestellung wichtig ist. In Ihrem Fall (Postmenopausenblutung) kann man durch eine US -Untersuchung dIe Schleimhaut beurteilen und dadurch u.U. feststellen, ob weitere Untersuchungen notwendig sind. Grundsätzlich sind aber individuelle Gesundhaeits-Leistungen IGeL) kostenpflichtig.
Liebe Grüße PD Dr.Warm