Avatar

Gesicht aufgehellt

Kategorie: Haut-Haar-Nägel » Expertenrat Dermatologie | Expertenfrage

10.05.2019 | 09:27 Uhr

Hallo, 

ich leide an Pigementstörungen und habe von einer Hautärztin eine Creme verschrieben bekommen, (Aufhellung). Nun ist mein Gesicht an der rechten Stirnfläche sehr aufgehellt worden. Die andere Seite ist davon nicht berührt. Ich bin nun mit dem Ergebnis nicht zufrieden, da mein Gesicht nun auf der einen Seite deutlich aufgehellt ist. Zur Anmerkung: ich habe eine dunkle Hautfarbe. 

Gibt es eine Möglichkeit die aufgehellten Stellen wieder rückgängig zu machen bzw. auf den ursprünglichen Hautton zurückzukommen? 

 

Vielen Dank. 

 

 

Helfen Sie mit Ihrer Bewertung: Ja, dieses Thema ist hilfreich!

0
Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
Beitrag melden
16.05.2019, 11:42 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

wir gehen davon aus, dass es sich um die in Deutschland einzige zugelassene Creme handelt. Der Effekt, der durch die Creme verursacht wird, ist reversibel, bei einer starken erneuten Sonneneinstrahlung nimmt die Hyperpigmentierung des betreffenden Hautareals wieder zu. Natürlich ist aber auch auf einen ausreichenden Sonnenschutz zu achten, damit es nicht zu sonnenbedingter Entzündung kommt. Empfohlen ist diese Art der "Rücktherapie" unseres Wissens nach aber nicht. Insofern empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Hautärztin darüber zu sprechen und sich beraten zu lassen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

Beitrag melden
17.05.2019, 12:22 Uhr
Kommentar

Hallo, 

um welche Creme handelt es sich da bei der Form dieser Rücktherapie, um diese mit meiner Hautärztin besprechen zu können? 

 

Vielen Dank. 

Lifeline Gesundheitsteam
Beitrag melden
17.05.2019, 16:37 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

wir meinten, dass die Creme, die sie zum Aufhellen verwendet haben, reversibel ist.Sie sollten daher mit Ihrer Hautärztin darüber sprechen, dass Sie mir dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Ein konkretes Therapieangebot durch uns ist nicht möglich, da Fernbehandlungen in Deutschland illegal sind. 

Wir wünschen alles Gute -  Ihr Lifeline Gesundheitseam

Diskussionsverlauf
Stellen Sie selbst eine Frage!

...an andere Nutzer der Lifeline-Community oder unsere Experten

Stichwortsuche in Fragen und Antworten

Durchstöbern Sie anhand der für Sie interessanten Begriffe aus Gesundheit und Medizin die Beiträge und Foren in der Lifeline-Community.

Übersicht: Expertenrat
afgis-Qualitätslogo mit Ablauf 2024/05: Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich ein neues Bildschirmfenster mit Informationen über FUNKE Digital GmbH und sein/ihr Internet-Angebot: https://www.lifeline.de/

Unser Angebot erfüllt die afgis-Transparenzkriterien.
Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheitsinformationen im Internet.

Sie haben Lifeline zum Top-Gesundheitsportal gewählt

Sie haben Lifeline zum Top-Gesundheitsportal gewählt. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.