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Krankschreibung und Therapie vor Reha

Kategorie: Leben-Familie » Expertenrat Depression - Burnout - Stress | Expertenfrage

05.03.2011 | 11:21 Uhr

Hallo,
ich habe zwei Fragen, die sie mir ja vielleicht beantworten können.

1. Ich lese immer wieder von Leuten, die eine medizinische Reha beantragt haben, dass diese vorher krank geschrieben wurden. Ist das eine Vorraussetzung dafür, dass die Reha genehmigt wird?

2. Ich bin bei meinem Arzt gewesen, um mit ihm über eine ambulante Therapie zu sprechen. Er meinte es wäre besser für mich eine Stationäre Reha zu machen, weil ich mal raus müsste aus meinem ganzen Alltagsstress. Habe auch schon Bauchschmerzen, für die keine organische Ursache gefunden wurde. Ist dies ohne ambulante Therapie sinnvoll?

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Bisherige Antworten
Expertin-Buchgert
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08.03.2011, 08:10 Uhr
Antwort von Expertin-Buchgert

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
zu 1.:
Über die Möglichkeiten ambulanter und stationärer Rehabilitation können Sie sich bei Krankenkassen und Rentenversicherung informieren. In beiden Fällen gibt es Internetseiten und Servicetelefonnummern.
In manchen Fällen folgt eine Rehabilitation zeitnah einem Krankenhausaufenthalt oder einer Arbeitsunfähigkeit, aber es gibt auch Menschen, die aus einer Berufstätigkeit heraus zur Rehabilitation gehen.
zu 2.:
Ambulante und Stationäre Rehabilitation haben jeweils Vor-und Nachteile.
Wenn Ihnen das Übernachten zu Hause und der Kontakt zu Familienangehörigen Sicherheit gibt, ist ein ambulantes Angebot besser geeignet. Hier können meist auch Angehörige in Therapiemaßnahmen einbezogen werden.
Wenn es jedoch sinnvoll erscheint, Ihr gewohntes Umfeld für einige Zeit hinter sich zu lassen, um eine Neuorientierung zu ermöglichen, sollten Sie eine stationäre Rehabilitation bevorzugen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es bei Ihnen um eine psychosomatische Reha und ambulante Psychotherapie?
Um sich über Möglichkeiten innerhalb einer ambulanten Psychotherapie zu informieren, müssen Sie nicht zwangsläufig zu Ihrem Arzt.
Sie haben das Erstzugangsrecht, d.h. Sie können direkt einen Psychotherapeuten Ihrer Wahl aufsuchen.(leider gibt es häufig Wartezeiten, je nach Angebot in Ihrem Bundesland) Dort haben Sie 5x50min, die Probesitzungen, Zeit um sich kennenzulernen. Erst dann müssen Sie eine Entscheidung treffen.
mit freundlichen Grüssen I. Buchgert

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09.03.2011, 07:52 Uhr
Antwort

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Um zu einem Psychotherapeuten zu gehen benötige ich doch eine Überweisung von meinem Hausarzt oder?

Expertin-Buchgert
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09.03.2011, 08:54 Uhr
Antwort von Expertin-Buchgert

Nicht unbedingt. Sie können auch als erstes im Quartal zum Psychotherapeuten gehen,der Ihnen dann eine Bescheinigung über die entrichtete Praxisgebühr gibt.
Sie brauchen keine Erlaubnis oder Empfehlung von Ihrem Hausarzt, es geht nur um die 10Euro im Quartal.
Wenn Ihr Psychotherapeut Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet, muss er nachweisen, dass Sie irgendwo diese Praxisgebühr schon bezahlt haben. Entweder bei ihm selbst, oder bei einem niedergelassen Arzt (in diesem Fall gilt die Überweisung als Nachweis) oder über eine Quittung, wenn Sie die Gebühr vielleicht in einem Krankenhaus schon bezahlt haben.
Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, legen Sie diese einfach vor, dann hat sich das Problem von allein gelöst.
Wenn Sie sich über Psychotherapie weitergehend informieren wollen, kann ich Ihnen die Internetseite www.psychotherapeutenkammer-berlin.de empfehlen. In allen anderen Bundesländern gibt es auch Psychotherapeutenkammern. Die Rechtsgrundlagen sind ähnlich.
mit freundlichen Grüssen I. Buchgert

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