Sehr geehrte Frau Dr. Grüne,
meine Gynäkologin ist jetzt in einer neuen Praxis angestellt an 2 Tg. in der Woche. Ich habe ein akutes Problem und wollte dort einen Termin ausmachen. Mir wurde jedoch erst Mitte Januar 2020 ein Termin angeboten. Ich kann so lange nicht mehr warten. Ist so etwas zulässig? Sollte ich mir deshalb eine neue Gyn. suchen?
Mit freundlichen Grüßen