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Ausschabung

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Wechseljahre | Expertenfrage

25.05.2009 | 03:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Dossler,
ich habe einige Fragen zum Thema Ausschabung. Wenn der Eingriff ambulant durchgeführt wird, wie lange ist man krank - normalerweise (Krankschreibung durch den Arzt?!). Muss ich hinterher etwas beachten? Baden/Duschen ; körperliche Arbeit ...
Mein Frauenarzt hat meineFragen leider nur mit Zeitmangel abgetan und nun bin ich etwas unsicher.
Vielen Dank für IHre Antwort.

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25.05.2009, 05:05 Uhr
Antwort

Hallo Annamaria,
ich habe meine Patientinnen für 5 Tage krankgeschrieben und körperliche Schonung in der Zeit angeordnet und halte das auch heute noch für angebracht.
Ich kenne aber die neuesten Richtlinien nicht und weiß nicht, ob es irgendwelche Leitlinien gibt. Ganz sicher aber wird Ihnen keine Arbeit zugemutet werden, wenn Sie nicht körperlich fit sind. Das muss der FA im Einzelfall entscheiden.
Das übliche Vorgehen von selbstständigen Ärztinnen, bereits am nächsten Tag nach einer bei ihnen selbst durchgeführten Ausschabung wieder in der Praxis zu stehen, ist ein heroischer Unsinn, hat aber damit zu tun, dass einen kranken Kassenarzt kein Mensch krankschreibt und keine Versicherung den Arbeitsausfall bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
TomDoc

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