Wenn ein überweisender Arzt einen Krebsverdacht hat - müsste er diesen auf der Überweisung unter "Diagnosen" erwähnen? Allein schon, um die eventuell nötige Behandlung schnell voranzutreiben?
Umgekehrt gefragt: Wenn auf der Überweisung keine Krebs(verdachts)diagnose vermerkt ist - kann man dann davon ausgehen, dass kein solcher Verdacht vorliegt? Auch wenn die empfohlene Diagnostik für den weiterbehandelnden Arzt in erster Linie bei Krebsverdachtsfällen (wie z.B. eine Panendoskopie) durchgeführt wird?