Hallo,
ich habe von der Krankenkasse Abteilung Arzneimittelversorgung eine Kostenzusage für RTX Off Label. Nun kam von einer anderen Abteilung (Leistungsgewährung) eine Ablehnung und ein medizinisches Gutachten, dass die Unterlagen nicht reichen, um es zu genehmigen. Auf dem Gutachten standt stationärer Bereich und Erstbegutachtung.
Die Behandlung wird ambulant vorgenommen und es wurde vor ein paar Jahren schon begutachtet für den stationären Bereich und bewilltigt. Danach wurde es über die Arzneimittelversorgung ohne Gutachten bewilligt, weil wir es ambulant durchgeführt haben.
Nun habe ich Rücksprache mit der Kankenkasse gehalten. Beide Abteilungen sagten mir, dass die Bewillung aus der Abteilung Arzneimittelversorgung gültig ist, wenn wir es ambulant durchführen, der andere Brief wäre hinfällig, da es bei der stationären Behandlung um die Abrechnung um Fallpauschalen ginge und die Arzneimittelversorgung das Mediament allein abrechnet. Da wir aber eine ambulante Behandlung machen ist alles in Ordnung, und es wird wie gehabt genehmigt und bezahlt. Kann ich mich jetzt darauf verlassen?
Hat das wirklich was mit der Abrechnung zu tun, wie mir beide Mitarbeiter der Abteilungen sagen? Verstehe, dann aber nicht, warum das Medikament nochmals begutachtet wird, ob ich das so kriegen kann. Das bleibt ja in beiden Fällen dasselbe, egal ob ich übernachte oder nicht?