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Medikamentenkosten

Kategorie: Allgemeinmedizin » Hausarzt | Expertenfrage

10.04.2025 | 10:19 Uhr

 Hallo, 

ich habe von der Krankenkasse Abteilung Arzneimittelversorgung eine Kostenzusage für RTX Off Label. Nun kam von einer anderen Abteilung (Leistungsgewährung) eine Ablehnung und ein medizinisches Gutachten, dass die Unterlagen nicht reichen, um es zu genehmigen. Auf dem Gutachten standt stationärer Bereich und Erstbegutachtung. 

Die Behandlung wird ambulant vorgenommen und es wurde vor ein paar Jahren schon begutachtet für den stationären Bereich und bewilltigt. Danach wurde es über die Arzneimittelversorgung ohne Gutachten bewilligt, weil wir es ambulant durchgeführt haben. 

Nun habe ich Rücksprache mit der Kankenkasse gehalten. Beide Abteilungen sagten mir, dass die Bewillung aus der Abteilung Arzneimittelversorgung gültig ist, wenn wir es ambulant durchführen, der andere Brief wäre hinfällig, da es bei der stationären Behandlung um die Abrechnung um Fallpauschalen ginge und die Arzneimittelversorgung das Mediament allein abrechnet. Da wir aber eine ambulante Behandlung machen ist alles in Ordnung, und es wird wie gehabt genehmigt und bezahlt. Kann ich mich jetzt darauf verlassen? 

Hat das wirklich was mit der Abrechnung zu tun, wie mir beide Mitarbeiter der Abteilungen sagen? Verstehe, dann aber nicht, warum das Medikament nochmals begutachtet wird, ob ich das so kriegen kann. Das bleibt ja in beiden Fällen dasselbe, egal ob ich übernachte oder nicht?

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Bisherige Antworten
Dr. Sabine Schulz
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10.04.2025, 11:11 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo,

das kann mit den Abrechnungsmodalitäten zu tun haben und damit,dass die Regelungen für stationäre und ambulante Versorgung jeweils anders sind. Sinn macht das m.E. nicht, das sehe ich auch so. Denke schon, dass Sie sich auf die Kostenzusage für den ambulanten Bereich verlassen können, würde aber sicherheitshalber immer eine schriftliche Zusage bevorzugen oder zumindest den Namen des Gesprächspartners notieren ,

Gruss

Dr Schulz

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10.04.2025, 11:15 Uhr
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....die Gesprächspartner habe ich beide, hab mir auch eine Notiz gemacht. Ich hoffe, dass die Klinik es so akzeptiert, habe es der Schwester so mitgeteilt.

Ich bin da auch noch was skeptisch....

Dr. Sabine Schulz
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10.04.2025, 13:36 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo,

wenn die Klinik das nicht akzeptiert, würde ich eine schriftliche Kostenzusage anfordern,

Gruss

Dr Schulz 

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10.04.2025, 14:19 Uhr
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Hallo, 

ich habe jetzt nochmals bei der Krankenversicherung angerufen. Die meinten, dass die Kostenzusage die schriftliche aus der Abteilung Arzneimittelversorgung reicht.

Ein Schreiben aus der anderen Abteilung (Leistungsgewährung) würde ich nicht bekommen, da sie nicht schreiben können, dass ihr Schreiben ungülitig wäre. Denn, sollte ich dann wieder erwarten stationär aufgenommen, dann wäre ja die Zahlung in Frage gestellt, weil es für stationär eine Ablehnung ist und das auch bleibt.

Die Mitarbeiterin der Arzneimittelversorgung meinte, die haben das aus dem Verlauf meiner Daten heraus entschieden, dass ich es schon hatte und wieder bekommen kann, auch wenn es ein Off label use ist. 

Das Schreiben für die ambulante Versorgung ist gültig und damit für die Krankenkasse wohl abgehakt. 

Mir kommt das komisch vor insgesagt. Muss denn ein Off label use jedes mal neu vom medizinischen Dienst begutachtet werden - egal ob für ambulant oder stationär? 

Oder reicht eine Begutachtung aus, und man kann es dann immer wieder beantragen und braucht dazu nicht nochmal die Beurteilung des MD? 

Dr. Sabine Schulz
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10.04.2025, 15:19 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo,

würde mich dann auf die Aussage, dass die Kosten für die ambulante Versorgung übernommen werden, berufen. Das ist ja nun nochmal bestätigt Ansonsten würde ich sicherheitshalber immer vor einer Off-Label-Behandlung die Krankenkasse kontaktieren, da es da keine feststehenden dauerhaft gültige Regeln geben dürfte,

Gruss

Dr Schulz 

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15.04.2025, 10:33 Uhr
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Hallo,

Ich habe seit heute morgen ein Brennen am After auch innen ein wenig. Würde da eine Entzündung hinderlich sein für die Gabe von Rituximab? Hab Angst, dass dann irgendein Keim aufsteigt und ich eine Darmentzündung bekomme....

 

Dr. Sabine Schulz
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15.04.2025, 13:06 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo,

wenn es sich tatsächlich um eine Entzündung handelt (und nicht nur um eine harmlose Reizung), müsste das sicher behandelt werden, insbesondere, wenn Rituximab gegeben wird oder gegeben werden soll,

Gruss

Dr Schulz 

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15.04.2025, 13:31 Uhr
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Hallo, 

ich weiß nicht genau, ob es eine Reizung ist. Es hat erst gebrannt, auch, wenn ich auf Toilette gehe hat es innen, im letzten Teil des Darms (1-2 cm) auch gebrannt. Sowas habe ich öfter mal. 

Ich merke es vornehmlich beim Toilettengang. 

Wenn ich sitze oder laufe ist es eher nicht so. Mal schauen, wie es sich entwickelt?

Anders kann ich es ja nicht abklären....

Dr. Sabine Schulz
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15.04.2025, 13:52 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo,

wenn Sie beobachten sollten, dass die Beschwerden mehr werden, sollte sich der Hausarzt das einmal anschauen. Aber ggf ist es ja nicht notwendig, weil die Beschwerden sich zurückbilden,

Gruss

Dr Schulz 

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16.04.2025, 07:06 Uhr
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Hallo,

Wir haben gestern  mal geguckt. Es sah leicht wund aus, äußerlich.  Wir haben Babycreme rangeschmiert. Heute morgen sah man nichts mehr. Beim Stuhlgang hat es nur noch direkt am after gebrannt. Kann ich da eher von einer Reizung ausgehen?

Darmspiegeln war ich erst vor 6 Monaten. Hämorrhoiden 1 Grades und 1 mariske. Sonst war alles okay.

Dr. Sabine Schulz
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16.04.2025, 08:28 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo!

Das klingt dann nach einer eher harmlosen Reizung, ja!

Gruss

Dr Schulz

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