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G41 Untersuchung

Kategorie: Allgemeinmedizin » Hausarzt | Expertenfrage

29.04.2021 | 17:43 Uhr

Guten Tag. Ich war gestern bei meiner G41 Untersuchung für den Arbeitgeber. Im Vorfeld musste ich ein paar Fragen ankreuzen. Auch ob ich Drogen nehmen würde. Diese frage habe ich mit nein beantwortet. Ich konsumiere ca jedes 2te Wochenende THC. Als dann bei den verschiedenen Tests auch ein Urin Test gemacht wurde habe ich mir doch Sorgen gemacht. Wird der Arbeitgeber wenn der Test positiv sein sollte drüber informiert und könnten sich daraus eventuell schlimmere Folgen entwickeln( Kündigung etc.). Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mache mit deswegen ziemliche Sorgen.

danke viel Mals für eine Antwort 

Gruß

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Bisherige Antworten
Dr. Sabine Schulz
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29.04.2021, 18:13 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo!

Grundsätzlich unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht und darf medizinische Befunde nur mit Ihrem Einverständnis weiterleiten. Falls ein Drogentest durchgeführt wurde und positiv ausfällt, darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber dies also nicht ohne Ihr Einverständnis mitteilen. Wenn er aber der Meinung ist, dass Sie wegen des Drogenkonsums Ihre Arbeit nicht adäquat oder sicher durchführen können, darf er dem Arbeitgeber diese Einschätzung  mitteilen (aber nicht warum). Sollte der Betriebsarzt jedoch zur Einschätzung kommen, dass durch Ihren Drogenkonsum Kollegen oder andere Menschen gefährdet werden, darf er eine Ausnahme machen,

Gruss

Dr Schulz

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29.04.2021, 18:37 Uhr
Kommentar

Dankeschön für Ihre Antwort. Das beruhigt mich schon mal. Es wurde auch Blut abgenommen und wenn dort auch drauf getest wird ist das Ergebnis aufjedenfall Negativ. Im Vorfeld habe ich unterschrieben, dass das Ergebnis der Untersuchung generell dem Arbeitgeber zugeschickt werden darf. Da wusste ich aber noch nichts von einem Urin Test. Nach den Untersuchungen hatte der Arzt mich nochmal gefragt ob das Ergebniss dem Arbeitgeber vorgelegt werden darf und dass dort nur stehen würde, dass keine Bedenken bestehen. Aber was wenn der Test nun doch Positiv sein sollte. In dem Schreiben stand auch nichts von einem DrogenTest 

Dr. Sabine Schulz
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29.04.2021, 18:59 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo!

Ein Drogentest darf vom Betriebsarzt nur dann durchgeführt werden, wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben oder wenn eine Betriebsvereinbarung hierzu besteht!

Gruss

Dr Schulz

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