Sehr geehrte Frau Dr. Schulz,
bei mir wurde nochmals durch Biopsie eine PLA2-positive membranöse Glomerulonephritis festgestellt. Hierfür wurde durch den behandelnden Arzt ein Off-Label-Use für Rituximab bei der Krankenkasse zur Genehmigung der Kosten beantragt.
Nun wurde der Antrag abgelehnt, weil ich angeblich die Kriterien für einen Off-Label-Use nicht erfülle und weil dem MDK die Befundberichte zum Verlauf und Klinik nicht reichen. Den Arzt, der es verschreiben möchte, habe ich bis jetzt nicht erreicht.
Ich habe zu Hause unzählige Befundkopien und könnte selbst welche zur Krankenkasse schicken. Nur weiß ich nicht, ob ich das als Patient einfach so darf und ob es nicht besser ist, dass der Arzt schaut, was wirklich noch gebraucht wird an Befunden zur Beurteilung, vielleicht will er noch einen Kommentar schreiben oder so. Wie verhält man sich da?
Für einen Widerspruch habe ich 4 Wochen Frist. Allerdings hat die Dame der Krankenkasse gesagt, dass niemand das Wort "Widerspruch" erwähnen soll, dann dauert es noch länger. Sollen entweder Nachtrag schreiben oder neu beantragen. Kann ich das als Patient selbst beschleunigen indem ich als Nachtrag einfach weitere Kopien schicke, oder ist es klüger, dass dem Arzt zu überlassen?
Und noch eine Frage: sollte es dann genehmigt werden, wie lange gilt es als genehmigt, d.h. hat man da eine Frist, ab wann man es dann einsetzen muss und abgerechnet haben muss? Ich frage deshalb, weil es ja sein könnte, dass sich die Corona-Lage verschärft und der Arzt entscheidet, dass wir mit dem Rituximab noch warten...ist dann die Genehmigung verfallen nach gewisser zeit?