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Frist zur Einreichung eines Folgerezeptes für einen Rollator?

Kategorie: Allgemeinmedizin » Forum Allgemeine Gesundheit

24.12.2020 | 13:37 Uhr

Hallo zusammen,

darf ein Sanitätshaus eine Frist zur Einreichung eines Folgerezeptes für einen Rollator von nur 14 Tagen setzen, und das direkt vor den Weihnachten und in der Corona-Zeit. Außerdem ist ja der Patient schwerbehindert und pflegebedürftig und hat auch ohnehin extrem viel Stress, auch wenn das unwichtig sein mag… Die meisten Praxen sind ja über die Weihnachten geschlossen, im Urlaub, aber selbst auch ohne Urlaub, gibt es in diesen 14 Tagen kaum Werktage… Muss man also gleich nach dem Urlaub der Hausärztin hinrennen, um ein Folgerezept zu holen?

Leider kann der Patient nun weder das Sanitätshaus noch seine Krankenversicherung telefonisch erreichen.

Und noch eine Frage wäre: was sollte man tun? Eine Mail und auch eine Fax mit der Bitte um eine Fristverlängerung hat der Patient bereits hingeschickt. Ob das etwas bringt… Das Sanitätshaus hat auch ganz schlechte Bewertungen im Internet… Das ist quasi eine Sanitätshaus-Kette in mehreren Städten…

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Bisherige Antworten
Dr. Sabine Schulz
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24.12.2020, 15:36 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo!

Ein Sanitätshaus ist nicht verpflichtet alle Hilfsmittel vorrätig zu haben bzw diese innerhalb von bestimmten Fristen zu liefern.In den meisten Fällen sind Rezepte  für Hilfsmittel einen Monat lang gültig. Wann wurde das Rezept denn ausgestellt? Ggf wäre es sinnvoll nach Weihnachten ein anderes Sanitätshaus aufzusuchen,

Gruss

Dr Schulz

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25.12.2020, 19:41 Uhr
Kommentar

Hallo Frau Dr. Schulz,

 

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Der Rollator wurde damals vom Krankenhaus verordnet, von dem der Patient damals nach der Reha entlassen wurde. Das war vor 3 Jahren und 9 Monaten.

Dr. Sabine Schulz
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26.12.2020, 15:22 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo nochmal,

liegt jetzt ein Folgerezept vor? Das wäre dann einen Monat gültig,

Gruss

Dr Schulz

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03.01.2021, 16:41 Uhr
Antwort

Leider habe ich die Frage erst jetzt gesehen. Ich kenne das von meinem Großvater so, dass bei einem Folgerezept die Frist einen Monat dauert.

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06.02.2021, 11:34 Uhr
Antwort

Hallo Pavelasd,

erstmal tut es mir leid dass du, bzw. der Patient soviel Stress beim Rollatorkauf hattet. Dass das Sanitätshaus sich da so quer stellt ist wirklich ziemlich doof und spricht wirklich nicht für das Sanitätshaus. Ich finde gerade unter den momentanen Umständen kann man da doch etwas kulanter sein. Ich kenne wie ansiotica auch die Frist von einem Monat. Da gibt es wohl aber einige Ausnahmen, schau mal hier da sind die aufgelistet: https://www.doctors.today/arzt-und-recht/a/verordnung-wie-lange-ist-ein-rezept-gueltig-2009273

Das kommt jetzt wahrscheinlich etwas spät für dich Pavelasd, aber vielleicht hat ja noch jemand ein ähnliches Problem: Als ich damals für meinen Vater einen Rollator gebraucht habe, war das auch ziemlich stressig, da er nicht in der Nähe wohnt . Ich hab mich dann online umgesehen und bei einem online Sanitätshaus gefragt, ob ich das Rezept auch gescannt dorthin schicken kann. Der Kundenservice war total freundlich. Der Rollator wurde dann auch zügig geliefert inkl. Zubehör. Ich war erst etwas skeptisch wegen Online bestellen und so, muss aber sagen dass es uns viel Stress erspart hat. Bei Interesse verlinke ich hier mal den Shop: https://www.sanitaets-online.de/mobilitaet/rollatoren/

Ich hoffe ich konnte helfen :)

Liebe Grüße

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